- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Urteil vom 14.12.1960 – IV ZR 161/60LG Wiesbaden; OLG Frankfurt a. M.15.10.1959; OLG Frankfurt a. M.16.10.1959 BeckRS 1960, 31393758 BGH, Urteil vom 14.12.1960 – IV ZR 161/60LG Wiesbaden; OLG Frankfurt a. M.15.10.1959; OLG Frankfurt a. M.16.10.1959 Titel: BGH: Urteil vom 14.12.1960 - IV ZR 161/60 Normenkette: § 66 BEG Amtlicher Leitsatz: Bei der Frage, ob eine Ehefrau Anspruch auf Entschädigung wegen Schadens im beruflichen Fortkommen hat, wenn sie in einem Betrieb mitgearbeitet hat, als dessen Inhaber nur der Ehemann nach außen hin aufgetreten ist, ist nicht diese Tatsache allein maßgebend; es kommt vielmehr darauf an, wer im Verhältnis der Ehegatten zueinander Inhaber des Betriebes war. Erst wenn die Frage unter Berücksichtigung aller Umstände dahin zu beantworten ist, daß es sich um einen Betrieb des Ehemannes handelt, können Ansprüche der Ehefrau wegen Schadens im beruflichen Fortkommen deshalb entfallen, weil sich die Tätigkeit der Ehefrau im Rahmen des üblichen gehalten hat (§1356 Abs. 2 BGB a.F.). Verkündet am 14. Dezember 1960 Schorm, Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Text1 hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die mündliche Verhandlung vom 7. Dezember 1960 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Ascher und der Bundesrichter Dr. v. Werner, Maaß, Wilden und Dr. Loewenheim für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, den Parteien an Verkündungs Statt zugestellt am 15./16. Oktober 1959, aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Entscheidung ergeht frei von Gerichtsgebühren und Auslagen. Von Rechts wegen Die im Jahre 1884 geborene Klägerin ist Jüdin. Sie stammt aus einer Metzgerei; 1908 heiratete sie den Metzger Max L.. Er betrieb in Wi.-B. eine Metzgerei, in der auch die Klägerin tätig war. Nach dem Tode ihres Mannes im Jahre 1918 führte sie das Geschäft noch mehrere Jahre fort und heiratete dann im Jahre 1921 den Metzger Max C.. Dieser legte im Jahre 1924 die Meisterprüfung ab und wurde am 1. April 1930 in die Handwerksrolle eingetragen. http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1960-N-31393758 1 von 6 3/28/2022

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