BGH, Urteil vom 05.04.1973 – IX ZR 181/70OLG Koblenz01.02.1968
BeckRS 1973, 31388915
BGH, Urteil vom 05.04.1973 – IX ZR 181/70OLG Koblenz01.02.1968
Titel:
BGH: Urteil vom 05.04.1973 - IX ZR 181/70
Rechtskraft:
rechtskräftig
Verkündet am 5. April 1973
Pohl, Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Text1
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden Richter Mai
und die Richter Zorn, Henkel, Fuchs und Portmann
für Recht erkannt:
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 9. Zivilsenats - Entschädigungssenats - des
Oberlandesgerichts Koblenz vom 1. Februar 1968 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die
außergerichtlichen Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei.
Von Rechts wegen
Die 1915 im Gebiet der späteren Tschechoslowakei geborene Klägerin trug ab November 1941 den
Judenstern und lebte von Mai 1944 bis zur Befreiung im Januar 1945 in den slowakischen Wäldern
versteckt. 1948 wanderte sie in die USA aus. Seit 1954 besitzt die deren Staatsangehörigkeit.
Die Klägerin verlangt Entschädigung wegen Schadens an Körper oder Gesundheit. Im behördlichen
Verfahren hat sie nur die Zubilligung eines Heilverfahrens wegen eines vorübergehenden
körperlichen Erschöpfungszustandes bis Ende 1948 erreicht. Klage und Berufung sind erfolglos
geblieben. Mit der Revision verfolgt die Klägerin ihren Entschädigungsanspruch weiter. Das
beklagte Land ist in der Revisionsinstanz nicht vertreten.
Die Revision ist begründet.
I.
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