328
Der Angeklagte hat auf die Frage, ob er in dieser Liste politische Gegner aufgeführt habe, bestätigt, diese Liste
geschrieben zu haben, und angemerkt, er habe zwar häufig Gespräche mit bekannten Personen führen wollen, bei den
auf dieser Liste aufgeführten handele es sich aber nicht um solche. Warum er die Namen der Personen auf eben dieser
Liste aufschrieb, hat er nicht erläutert. Indes hat er seine Gegnerschaft zu Anetta Kahane insofern bestätigt, als er
erklärt hat, Frau Kahane habe geäußert, im Osten Deutschlands seien gemessen an der Bevölkerung noch immer zu
wenig Menschen, die sichtbar Minderheiten angehören, die zum Beispiel "schwarz" seien. Diese Äußerung habe er als
rassistisch empfunden. Deshalb sei er auf sie aufmerksam geworden.
329
Einen zusätzlichen Beleg dafür, dass der Angeklagte Annetta Kahane auch aufgrund ihrer Funktion als Leiterin der
Amadeu-Antonio-Stiftung als Gegnerin ansah, findet sich in der am 31. Oktober 2014 erstellten Word-Datei
"Systemverständnis.doc". Dort schrieb er: "Was in anderen Regionen der Erde, offensichtlich und somit kritisierbar
geschieht, funktioniert bei uns über den Deckmantel von Stiftungen. Sie scheinen gemeinnützig, sie scheinen selbstlos,
jedoch sind sie es keinesfalls. Nicht in unserem System, nicht in unserer Welt. Stiftungen sind das Mittel zur
Verschleierung der Verbindung zwischen Geldgeber und politischem Willen. Es ist falsch sowie das System, dem diese
Idee entspringt."
330
Hinzu kommt, dass Anetta Kahane aus einer jüdischen Familie stammt. Das hat auch der Angeklagte gewusst, da er
sich mit ihrer Person beschäftigte und diese Information in öffentlichen Quellen zu ihrer Person an prominenter Stelle
genannt ist. So ergibt es sich auch aus der "Vita von Anetta Kahane", die die Bundeszentrale für politische Bildung
veröffentlichte. Da der Angeklagte sich so intensiv mit Anetta Kahane beschäftigte, dass er, wie sogleich unten
ausgeführt Notizen zu ihr fertigte, in denen sogar der Name ihres Vaters genannt wird und wie unter B II 2 a) bb) (5) (b)
(cc) ausgeführt ihr Bürogebäude aufsuchte und Fotos in der Tiefgarage machte, ist der Senat davon überzeugt, dass er
auch diese Information gefunden hat.
331
Zu Claudia Roth trug der Angeklagte in seinen Kalender des Jahres 2015 in der Spalte für den 11. September
folgendes ein: "→ ROTH: Leute wie ihr saugen uns unser Volk aus. Das müsst ihr bezahlen. Ihr seid römische
Verderbtheit. → Lokalisieren, wo sie ist, was sie tut, Instagram, Hashtag, Twitter, Facebook". Dazu hat der Angeklagte
eingeräumt, dass sich der Eintrag auf die damalige Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Mitglied der Partei
Bündnis90/Die Grünen Claudia Roth bezieht. Diese habe Sätze wie "Deutschland, Du mieses Stück Scheiße" und
"Deutschland verrecke" skandiert, sodass er sich für ihre Person "interessiert" habe. Soweit er geschrieben habe "→
Lokalisieren, wo sie ist, was sie tut, Instagram, Hashtag, Twitter, Facebook", habe er Frau Roth aber lediglich in den
sozialen Netzwerken, nicht aber örtlich lokalisieren wollen. Dies ist aber schon mit dem Wortlaut seiner Notizen nicht
vereinbar. Denn unter "lokalisieren" ist die geographische Bestimmung eines Ortes zu verstehen. Mit diesem
Wortverständnis steht auch der weitere Eintrag "wo sie ist" im Einklang. Zwar zählte der Angeklagte sodann die sozialen
Netzwerke Instagram, Twitter und Facebook auf und trug "Hashtag" ein. Im Kontext der vorgenannten Formulierungen
ist dies jedoch so zu verstehen, dass der Angeklagte diese sozialen Netzwerke nutzen wollte, um herauszufinden, wo
sich Claudia Roth aufhält und "was sie tut", was er ebenfalls so notierte.
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Dass der Angeklagte auch Heiko Maas, Mitglied der SPD und von 2013 bis 2018 Bundesminister der Justiz und für
Verbraucherschutz, als weiteres Anschlagsopfer in den Blick nahm, wird belegt durch ein Papier in einem Notizbuch
des Angeklagten, das nach den Angaben von KHK Nachname2 auf dem Schreibtisch des Angeklagten in Stadt1
sichergestellt wurde. Auf diesem Paper notierte der Angeklagte im Jahr 2016 - was er eingeräumt hat - handschriftlich u.
a.: "Heiko Maas 66‘ Saarlouis / SPD / BM für Justiz u. Verbraucherschutz / Sohn eines Berufssoldaten / Von O.
Lafontaine gefördert / Vorsitzender der Saarland Jusos / Dienstsitz (...)".
333
Die Frage, warum er diese Angaben zu Heiko Maas niederschrieb, hat der Angeklagte nicht beantwortet. Er hat dazu
nur ausgeführt, Maas habe "vielleicht mal irgendwann etwas gesagt", was er sich habe anschauen wollen. Dies
überzeugt nicht, weil hierzu weder Angaben zu seinem familiären Hintergrund noch dem Ort seines Dienstsitzes
erforderlich waren.
334
Die im selben Notizbuch vorgenommene Eintragung "Anetta Kahane / Vater (...) / Mitarbeiterin Stasi / Vorsitzende
Amadeo Antonio Stiftung / Deckname "(...)" / Ausländerbeauftragte des Magistrats von Ost-Berlin / (...)" beweist, dass
der Angeklagte auch diese weiterhin als Anschlagsopfer in Betracht zog.
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Dieses Papier zeigt auch, dass sich der Angeklagte mit konkreten Anschlagsszenarien befasste. So notierte der
Angeklagte dort weiter: "Gruppe Antifa: Granate Asylant werfen lassen → filmen" sowie "Polizeifunk abhören →
Vorname3". Dementsprechend zog es der Angeklagte jedenfalls in Betracht, einen "Asylanten" eine Granate werfen zu
lassen und dies zu filmen. Auch die hierbei vorgenommene Verbindung zum Abhören des Polizeifunks legt den Schluss
nahe, dass er Überlegungen zu einem entsprechenden Anschlag konkretisierte.
Aus der Notiz wird eine Verbindung der Reise des Angeklagten nach Berlin, dem Besuch in der Tiefgarage und den