126
Davon, dass der Angeklagte die Kontakte zur Prepperszene auch nutzen wollte, um illegal an weitere Waffen zu
gelangen, ist der Senat aufgrund der weiteren glaubhaften Angaben des Zeugen P überzeugt. Dieser hat anschaulich
und in Übereinstimmung mit seinen polizeilichen Vernehmungen geschildert, er habe den Angeklagten bei zwei Treffen
des Vereins UNITER e.V. getroffen. Es sei um die Vorbereitung auf Katastrophen wie einen dritten Weltkrieg gegangen.
Zu den Treffen des Vereins sei auch über die Telegram-Chatgruppe Süd eingeladen worden, in der auch der
Angeklagte gewesen sei. Bei beiden Treffen habe der Angeklagte ihn angesprochen und gefragt, wie man an Waffen
kommen könne, wobei die Art der Fragestellung impliziert habe, dass es dem Angeklagten nicht darum gegangen sei,
wie man sich legal Waffen besorge.
127
Dass der Angeklagte bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, ergibt sich aus der Auskunft des
Bundesamts für Justiz vom 23. Dezember 2021.
128
Die Feststellung, dass der Angeklagte vom 26. April 207 bis zum 3. Mai 2017 aus nicht aufklärbaren Gründen im
besonders gesicherten Haftraum untergebracht war, beruht auf dem Personalblatt vom 10. Mai 2017 und den Angaben
des Zeugen R, des damaligen Vollzugsabteilungsleiters der JVA Stadt2 ...
129
II. Zum Tatgeschehen
130
1. Einlassung des Angeklagten
131
Im Wesentlichen hat der Angeklagte folgende teilgeständigen Angaben gemacht:
132
a) Zu den Schusswaffen, der Munition und den Sprengkörpern
133
(aa) Zu G3, FN Browning und Landmann-Preetz
134
Der Angeklagte hat eingeräumt, dass er das Gewehr der Marke Heckler & Koch G3, die Pistole FN Browning 7,65 mm
und das Selbstladegewehr des Herstellers Landmann Preetz verwahrte und diese Waffen mindestens einmal von
Stadt13/Frankreich nach Stadt1 transportierte.
135
Zu Beginn der Hauptverhandlung wollte der Angeklagte keine Angaben zu den Waffen machen. Er hat dann
eingeräumt, dass er die Waffen G3, FN Browning und Landmann Preetz zeitlich begrenzt besessen habe. Er habe die
Waffen irgendwann im Jahr 2016 bekommen, spätestens Mitte 2016. Wie und von wem er diese Waffen erlangte, wolle
er nicht sagen. Er habe sich der Waffen in der Zeit des "Vorfalls in Wien" - teilweise davor, teilweise danach - entledigt,
was er nicht näher erläutern wolle; über den Verbleib der Waffen wisse er nichts. Er wisse auch nicht mehr, welcher
Waffen er "vor Wien" und welcher Waffen er sich danach entledigt habe. Die Frage, warum er sich der Waffen teilweise
schon vor seiner vorläufigen Festnahme in Wien entledigt haben will, hat der Angeklagte nicht beantwortet.
136
Der Angeklagte hat angegeben, er habe sich die drei Schusswaffen beschafft, weil es in Frankreich eine
Bedrohungslage gegeben habe. So habe es Vorfälle in der Nähe von Militärstandorten gegeben, bei denen Soldaten
bedroht worden seien. Deshalb habe er sich zum eigenen Schutz bewaffnen wollen. Auf Vorhalt, dass Waffen, die er in
Stadt1 habe, ihm bei einer Bedrohungslage in Frankreich nicht hätten helfen können, hat er erklärt, dass er die Waffen
auch manchmal in Stadt13/Frankreich gehabt habe. Er hat dann spontan geäußert, die drei Waffen mit Munition
zeitweise in Stadt1 und zeitweise in Stadt13/Frankreich aufbewahrt zu haben. Er habe diese Gegenstände von Stadt1
nach Stadt13/Frankreich und dann zumindest einmal wieder nach Stadt1 mitgenommen. Auf nochmaligen Vorhalt, dass
Waffen in Stadt1 bei einer Bedrohungslage in Frankreich nicht sinnvoll seien, hat der Angeklagte sodann erklärt, er
habe sich die Waffen wegen der Ereignisse am Jahreswechsel 2015/2016 auf der Kölner Domplatte beschafft. Er habe
sich und seine Angehörigen mit diesen Schusswaffen gegen Terroristen verteidigen wollen. Drei Personen wären dann
schon mal ausgestattet gewesen. Er sei von 100 bis zu 5.000 Terroristen ausgegangen, die nach Deutschland
gekommen seien und als "Sleeper" andere, die bereits da gewesen seien, weiter radikalisierten. Oder es gebe noch das
Szenario, dass Deutschland von Angreifern überrannt werde.
137
Er habe das Gewehr G3 zeitweise in Stadt13/Frankreich in einem Beutel unter seinem Bett aufbewahrt; im Sommer
2016 habe er es dort einmal dem Zeugen E gezeigt. Die FN Browning habe er dem Zeugen einmal auf dem Marktplatz
in Stadt1 gezeigt.
138
Im Waffengeschäft des Zeugen F habe er eine Montageschiene für das Gewehr G3 erworben, um ein Zielfernrohr
installieren zu können. Er habe in diesem Geschäft auch nach einer Ausziehkralle für die Waffe Landmann Preetz und
nach Zubehör für die FN Browning gefragt. Diese Gegenstände habe er dann im Waffengeschäft V1 GmbH erworben.
Er sei mit dem Zeugen F auf einem Schießstand in Stadt15 gewesen. Dort habe er alle drei Waffen bei sich gehabt. Mit
dem G3 und der FN Browning habe er geschossen. Ob er dort auch mit dem Landmann Preetz geschossen habe,
wisse er nicht mehr sicher.
Die Frage, ob es sich bei dem Gewehr G3 um eine militärische vollautomatische oder um eine zivile halbautomatische