502 drei Monate 503 der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt gelten. 504 E. Kostenentscheidung 505 Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, weil er verurteilt worden ist, §465 Abs. 1 Satz 1 StPO.

Select target paragraph3

Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents