311 Auch seine Notizen bestätigen, dass er bereit war, Gewalt gegen Menschen anzuwenden. So führte er in einem Eintrag, der mit "5. - 7. Mai 2017 Frühjars Tagung" beginnt, aus: "Gewalt geht nicht, ganz klar. Nur, werter Herr, die Gewalt wird zu Ihnen kommen... Wenn die Gewalt zu Ihnen kommt mit dem Messer an Ihrem Hals, dann bringt Ihnen die weiße Weste auch nichts mehr...". 312 Dass der Angeklagte sich von Gesetzen nicht von seinem Vorhaben abhalten lassen wollte, zeigt seine in einer am 23. November 2016 erstellten Audiodatei aufgenommene Äußerung: "Regeln, Gesetze, die gelten für uns ab heute nicht mehr. Regeln und Gesetze, weil sie gegen uns gemacht sind, zum Vorantreiben dieses Unrechtsregimes, dieses teuflischen Konstrukts, was uns alle ersticken wird, wenn wir es zulassen. Aber das werden wir nicht." 313 Der Angeklagte hat dazu angegeben, der Inhalt seiner Aufzeichnungen sei nicht so gemeint gewesen, wie man es vielleicht auf den ersten Blick meinen könnte. Er habe in Bildern gesprochen und, eine tiefere, metaphorische Ebene bedient. Gesetze seien nicht diejenigen des Rechts, sondern die der sozialen Matrix. Alles habe eine metaphysische Ebene. Er sei doch eigentlich Verfechter der Liebe, des Friedens und der Gemeinsamkeit. 314 Dem widerspricht bereits der Inhalt seiner Aufzeichnungen, insbesondere, wenn sie sich mit konkreten Personen und Ereignissen beschäftigen. So sind die in der Audiodatei vom 11. Januar 2016 genannten Jürgen Möllemann und Jörg Haider keine fiktiven Personen. Deshalb meinte der Angeklagte seine Äußerung, diese seien von "diesen Schweinen" ermordet worden, nicht metaphorisch. 315 Auch seine Notizen bestätigen, dass er sich mit konkreten Handlungsoptionen beschäftigte und nicht bloß sprachliche Bilder aufzeichnete. So bedachte er die Verwendung eines "Black Phone", des "Darknets", den Einsatz von Handgranaten und die Herstellung von "Molotow Cocktails" und verwendete diese Begriffe in ihrem ursprünglichen Bedeutungszusammenhang. Auf einem weiteren bei ihm sichergestellten Notizzettel hatte der Angeklagte in einer "todo-Liste" das Stichwort "Wien" notiert. Er hat dazu angegeben, nicht mehr zu wissen, was der Hintergrund dieser Notiz gewesen sei. Auch insoweit liegt ein anderes Verständnis fern, als dass diese Notiz keine metaphorische Bedeutung hat, sondern im Zusammenhang mit der Schusswaffe M.A.P.F. in Wien steht. 316 (5) Zur Fokussierung des Angeklagten auf die Tötung eines hochrangigen Politikers oder einer Person des öffentlichen Lebens 317 Die Überzeugung des Senats, dass sich die Handlungsmotivation des Angeklagten im Laufe des Jahres 2016 derart konkretisierte, dass er den festen Entschluss fasste, einen hochrangigen Politiker, eine hochrangige Politikerin oder eine Person des öffentlichen Lebens zu töten, um in dem Sinne ein Zeichen zu setzen, dass ein politischer und gesellschaftlicher Richtungswechsel in seinem Sinne eintreten würde und er die damalige Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth, den damaligen Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas sowie die Journalistin und Gründerin der Amadeu-Antonio-Stiftung Anetta Kahane als mögliche Opfer in Betracht zog, folgt wiederum aus seinen Notizen und den von ihm erstellten Audiodateien (dazu unter (a)) sowie überdies von ihm vorgenommenen Handlungen (dazu unter (b)). 318 (a) Notizen und Audiodateien 319 Bereits in seinem Kalender aus dem Jahr 2015 trug er in dem dazugehörigen Adressbuch unter "AB" folgende Liste ein: 320 - Name12 (freier Journalist) 321 - Name13 {(... 322 - Name14 {...) 323 - Claudia Roth 324 - Name15 (Min. Präsident BUNDESLAND3) 325 - Anetta Kahane 326 Hiermit erstellte der Angeklagte eine Liste von Personen, die er in besonderer Weise als politische Gegner verstand und zu denen er bereits im Jahr 2015 erste Gedanken anstellte, ob diese Personen mögliche Ziele eines Anschlags sein könnten. 327 Insoweit hat der Angeklagte eingeräumt, dass Name12 ein Journalist ist, der für Zeitungen des linken politischen Spektrums schreibt, Name13 und Name14 Mitglieder des "(...)" sind - einem Zusammenschluss von Aktionskünstlern, die sich für die Akzeptanz von Flüchtlingen einsetzen -, Claudia Roth der Partei Bündnis90/Die Grünen und Name15 der Partei1 angehören sowie und Anetta Kahane Leiterin der Amadeu-Antonio-Stiftung und in der Öffentlichkeit insbesondere durch ihr Engagement gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus bekannt ist. Der Angeklagte hat auf die Frage, ob er in dieser Liste politische Gegner aufgeführt habe, bestätigt, diese Liste

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