121
Die Feststellungen zur Person des Angeklagten gründen auf seiner insoweit ganz überwiegend glaubhaften Einlassung
in der Hauptverhandlung und den Vernehmungen der Zeuginnen K und Vorname1 L. Die Angaben des Angeklagten und
der Zeuginnen K und L sind durch die Aussage des Zeugen Kriminalhauptkommissar Nachname1 bestätigt und ergänzt
worden, der die Ergebnisse seiner Ermittlungen zum Lebenslauf des Angeklagten geschildert hat. Zu seinen aktuellen
Einkommensverhältnissen hat der Angeklagte abweichend von den Feststellungen behauptet, seine Einkünfte betrügen
nur ca. 1.500,- €. Diese Behauptung ist jedoch durch den Besoldungsnachweis vom 20. Januar 2022 widerlegt, der
monatliche Nettobezüge von 2.049,41 € ausweist.
122
Die Zeugin K und Vorname1 L haben keine abweichenden Angaben zum Lebenslauf des Angeklagten gemacht. Sie
haben die Lebensumstände vor der Festnahme im Einklang mit den Angaben des Angeklagten beschrieben und
ergänzend bekundet, (...).
123
Dass der Angeklagte sich bereits im Jahr 2007 und auch im Jahr 2014 mit den Gedanken an einen Militärputsch
beschäftigte, ergibt sich aus dem Vermerk von KHK Nachname2 vom 3. März 2022, der ein Notizbuch des Angeklagten
ausgewertet hatte. In diesem Notizbuch befand sich dem Vermerk zufolge ein "Post-It"-Zettel, auf dem der Angeklagte was er eingeräumt hat - unter der Überschrift "für den 24.02.2014" folgendes vermerkte: "Beim Lesen meines ersten
Buches bin ich über meinen Militärputsch Gedanken gestolpert. Ich wusste gar nicht, dass ich schon so lange daran
denke. Gerade jetzt berührt mich das, wo ich beinahe die Streitkräfte hätte verlassen müssen (28.01.2007)". Bei
diesem, in der Notiz in Klammern gesetzten Datum handelt es sich um das eines entsprechenden Eintrages in einem
anderen Notizbuch des Angeklagten: "Im Moment gibt es nur zwei Wege, wie ich mir vorstellen kann, das Ruder in
diesem Land noch 'rum zu reißen und das Land wieder zu dem zu machen, was es eigentlich ist. Das eine wäre, Soldat
zu werden und beim Militär eine einflussreiche Position zu erlangen, sodass ich mich an die Spitze der deutschen
Streitkräfte setzen kann. Ein Weg, den ich mir sehr gut vorstellen kann und von dem ich auch denke, dass ich durchaus
in der Lage wäre, diesen erfolgreich zu bestreiten. Darauf würde ein Militärputsch folgen." Der Angeklagte hat bestätigt,
dass es sich auch bei diesen Notizen um seine Aufzeichnungen handelt.
124
Die Feststellungen zu der als nicht bestanden gewerteten Masterarbeit "Politischer Wandel und Subversionsstrategie"
beruhen auf der deutschen Übersetzung dieser Arbeit, dem Gutachten von O, der Einlassung des Angeklagten und den
Angaben des Zeugen KHK Nachname2, mithin des polizeilichen Ermittlungsführers, der die Ermittlungsergebnisse zu
der Masterarbeit geschildert hat. O begutachtete die Masterarbeit im Auftrag der Bundeswehr. Das Fazit seines
Gutachtens war, es handle sich nach Art und Inhalt nicht um eine akademische Qualifikationsarbeit, sondern um einen
"radikalnationalistischen, rassistischen Appell". Dies wird durch die Einlassung des Angeklagten bestätigt, der auch
angab, die Arbeit sei mit eben dieser Begründung als nicht bestanden gewertet worden. Dies hat auch KHK Nachname2
bekundet, der hierzu bei der Bundeswehr Ermittlungen zu der Masterarbeit tätigte. Bezüglich der Einzelheiten zum
Inhalt der Masterarbeit wird auf die untenstehenden Ausführungen unter B II 2 a) bb) (1) (a) Bezug genommen.
125
Dass der Angeklagte zur Prepperszene gehörte, folgt aus der insoweit glaubhaften Einlassung des Angeklagten. Dieser
hat geschildert, er habe einen "Krisenkeller" eingerichtet. In diesem habe er diverse Gegenstände gelagert, so unter
anderem Benzin, Essensvorräte und einen Generator, aber auch Munition und Sprengkörper, die er im Krisenfall habe
verwenden wollen. Er hat ausführlich beschrieben, welche verschiedenen Katastrophenszenarien er befürchtete, und
bestätigt, Mitglied der Telegram-Chatgruppe Süd gewesen zu sein. Diese Einlassung wird durch die Angaben der
Zeugen P, F und Q sowie den Schilderungen von KHK Nachname2 zu den diesbezüglichen Ermittlungsergebnissen
bestätigt werden. Bei der Telegram-Chatgruppe Süd handelte es sich nach den übereinstimmenden Schilderungen der
Zeugen P, F und Q um eine "Preppergruppe", das heißt eine Gruppe von Personen, die sich gemeinsam auf
befürchtete Katastrophen vorbereitete. Die Zeugen P, F und Q haben übereinstimmend angegeben, Mitglieder in der
Telegram-Chatgruppe Süd gewesen zu sein und auch an Treffen des Vereins UNITER e.V. teilgenommen zu haben, zu
denen über diese Chatgruppe eingeladen worden sei. Der Angeklagte sei sowohl in der Chatgruppe gewesen als auch
bei Treffen des Vereins. Der Zeuge KHK Nachname2 hat dargelegt, dass man sich im Rahmen der Ermittlungen
intensiv mit der Telegram-Chatgruppe Süd auseinandergesetzt habe. Die hierzu befragten Zeugen hätten angegeben,
man habe sich in der Gruppe gemeinsam auf befürchtete Katastrophen vorbereiten wollen. Der Angeklagte sei Mitglied
der Chatgruppe gewesen.
Davon, dass der Angeklagte die Kontakte zur Prepperszene auch nutzen wollte, um illegal an weitere Waffen zu