387 Der Vorsitzende des Landesverbands Nordrhein-Westfalen Claus Cremer teilte am 28. Februar 2019 auf Facebook einen Beitrag des WDR, in dem es um die Blutspendenunverträglichkeit europäischer Blutkonserven für Migranten ging. Dazu schrieb er: 388 Wir sagen es schon immer: Es kommt auf das #Blut an. #Deutschland #Europa #Weiss #Widerstand. 389 Der Kreisverband Köln postete am 26. Dezember 2018 auf Facebook ein Foto mit der Aufschrift "Deutscher kann man sein, aber niemals werden!" und unterstreicht damit, dass das Volk allein aufgrund der Ethnie bestimmt werde. 390 Insgesamt bestehen daher keine Zweifel, dass Grundlage der Politik der Antragsgegnerin weiterhin ein ethnischer Volksbegriff ist, der davon ausgeht, dass die Zugehörigkeit zur "deutschen Volksgemeinschaft" nur durch Abstammung erworben werden kann. 391 (b) Konsequenz des exkludierenden Charakters der "deutschen Volksgemeinschaft" ist die Forderung der Antragsgegnerin nach umfassender rechtlicher Besserstellung aller Angehörigen dieser Gemeinschaft und die Abwertung des rechtlichen Status derjenigen, die dieser Gemeinschaft nicht angehören (vgl. BVerfGE 144, 20 <261 Rn. 681>). 392 (aa) So wird bereits im Parteiprogramm die Geltung der Grundrechte ausdrücklich nur auf alle Deutschen bezogen und die Anwendung des Solidarprinzips auf die Gemeinschaft aller Deutschen beschränkt. So seien mit familienunterstützenden Maßnahmen des Staates ausschließlich deutsche Familien zu fördern (vgl. Parteiprogramm der NPD vom 4./5. Juni 2010, 2. Auflage 2013, S. 10 und 12 f.). Eigentum an deutschem Grund und Boden könne nur von Deutschen erworben werden (vgl. Parteiprogramm der NPD vom 4./5. Juni 2010, 2. Auflage 2013, S. 19). Im 7. Kapitel des Programms "Sozialpolitik als nationale Solidarität" wird gefordert, Ausländer aus dem deutschen Sozialversicherungswesen auszugliedern und einer gesonderten Ausländersozialgesetzgebung zuzuordnen. Auch an der zu schaffenden einheitlichen Rentenkasse sollen Ausländer nicht teilhaben dürfen (vgl. Parteiprogramm der NPD vom 4./5. Juni 2010, 2. Aufl. 2013, S. 23 und 27; BVerfGE 144, 20 <248 Rn. 641>). 393 Im 10. Kapitel ihres Parteiprogramms unter der Überschrift "Deutschland den Deutschen" legt die Antragsgegnerin dar, dass durch massenhafte Einbürgerungen das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht aufgeweicht und das Existenzrecht des deutschen Volkes infrage gestellt würden. Um dem entgegenzuwirken, sei das ursprüngliche, auf dem Abstammungsprinzip fußende Staatsbürgerschaftsrecht wiedereinzuführen. Die multikulturelle Gesellschaft habe zur Entstehung von Ausländerghettos und oftmals rechtsfreien Räumen geführt, in denen das Leben für viele Deutsche unerträglich geworden sei. Die Antragsgegnerin fordert daher eine gesetzliche Regelung zur Rückführung der hier lebenden Ausländer ("Rückkehrpflicht statt Bleiberecht"). Integration sei Völkermord. Fremdreligiöse Bauten seien zu stoppen; das Grundrecht auf Asyl aus Art. 16a GG sei ersatzlos zu streichen (vgl. Parteiprogramm der NPD vom 4./5. Juni 2010, 2. Aufl. 2013, S. 28 f.; BVerfGE 144, 20 <248 f. Rn. 642>). 394 Im 16. Kapitel "Bildung und Kultur" spricht sich die Antragsgegnerin gegen die gemeinsame Unterrichtung deutscher und ausländischer Schülerinnen und Schüler aus, weil die Kinder von Ausländern mit ihren meist nur mangelhaften Deutschkenntnissen das Unterrichtsniveau absenkten und die Sprach- und Lesefähigkeit auch der deutschen Schüler beeinträchtigten. Die Abgrenzung der Schülerinnen und Schüler verlaufe dabei nicht entlang der Sprachkompetenz, sondern entlang der Volkszugehörigkeit (vgl. Parteiprogramm der NPD vom 4./5. Juni 2010, 2. Aufl. 2013, S. 40; BVerfGE 144, 20 <249 Rn. 643>). Außerdem sei - so die Forderung im 18. Kapitel "Innere Sicherheit" - die polizeiliche Kriminalstatistik um eine weitere Rubrik für "eingebürgerte Ausländer" neben der bisherigen Ausländer-Kriminalstatistik zu ergänzen. In diesem Zusammenhang befürwortet die Antragsgegnerin die Einführung einer deutschlandweiten, öffentlich einsehbaren Sexualstraftäter-Datei sowie die gesetzliche Möglichkeit der Kastration von Pädophilen (vgl. Parteiprogramm der NPD vom 4./5. Juni 2010, 2. Aufl. 2013, S. 45 f.; BVerfGE 144, 20 <249 Rn. 644>). 395 (bb) Die im vorliegenden Verfahren vorgelegten Belege dokumentieren, dass diese mit dem Grundsatz elementarer Rechtsgleichheit nicht vereinbaren Positionen von der Antragsgegnerin weiter vertreten werden. 396 So fordert etwa der Landesverband Berlin in seinem "Landesaktionsprogramm für ein deutsches Berlin" (2019) Politik zuerst für die Interessen der "ethnisch Deutschen" und stellt dies als "Kern des politischen Wollens der NPD" fest: 397 Seit ihrer Gründung 1964 mahnt die NPD und fordert, daß Politik zuerst für die Erfüllung der Interessen der ethnischen Deutschen gemacht werden muß. Dieser harte Kern des politischen Wollens der NPD ist für uns unverhandelbar. 398 In zwei aufeinanderfolgenden Abschnitten in der Kommentierung des Parteiprogramms "Was wir wollen" (2018) mit den Überschriften "Nicht gleichartig - immer gleichwertig" und "Menschenwürde" stellt die Antragsgegnerin Überlegungen zu einer natürlichen Ungleichartigkeit der Menschen an und sieht speziell die Menschenwürde "ethnisch Deutscher" gefährdet (S. 11): Aus den drei weltanschaulichen Säulen der NPD folgt, dass wir [...] zur Anerkennung und Achtung der natürlichen

Select target paragraph3

Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents