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(dd) Die Antragsgegnerin verfolge weiterhin ein in sich geschlossenes politisches Konzept zur Durchsetzung ihrer
politischen Ziele. Zwar habe sich die Partei äußerlich von der "Vier-Säulen-Strategie" entfernt, diese stelle aber nach
wie vor einen zentralen Rahmen für ihr politisches Handeln dar. Den "Kampf um die Köpfe" bezeichne die
Antragsgegnerin nunmehr als "sympathische Anbindung an den Bürger". Als zweite Säule ihrer Strategie führe die
Antragsgegnerin den "Kampf um die Straße" fort. Sie trage ihre Ideologie sowohl bei Demonstrationen und
Bürgerprotesten als auch unter Rückgriff auf zahlreiche Kanäle in den sozialen Medien und andere Publikationsformate
in die Öffentlichkeit. Die Jugendorganisation der Antragsgegnerin versuche, junge Leute zu erreichen, und bewerbe
eine digitale Schulhof-CD 2.0, die rechtsextremistische Musik sowie entsprechendes Videomaterial und Grafiken
enthalte. Der fortgeführte "Kampf um die Parlamente" zeige sich an den ständigen Wahlantritten und dem Bestreben,
sich nicht nur, aber eben auch parlamentarisch aktiv zu zeigen. Da die Antragsgegnerin seit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts kein neues Parlamentsmandat habe erringen können, könnten jedoch keine neuen Belege
über die Fortführung des "Kampfes in den Parlamenten" beigebracht werden. Der "Kampf um den organisierten Willen"
finde Ausdruck in der engen Vernetzung mit der rechtsextremen Szene.
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(ee) Die Antragsgegnerin versuche durch die Umsetzung ihres strategischen Konzepts ihre verfassungsfeindlichen Ziele
zu verwirklichen.
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(α) Im Rahmen des "Kampfes um die Köpfe" organisiere sie Veranstaltungen, die bewusst nicht nur an Parteianhänger
gerichtet seien. Neben den beiden zentralen Kampagnen "Schutzzonen" und "Deutsche helfen Deutschen" führe sie
Veranstaltungen mit unterhaltendem Charakter wie Sommer- und Kinderfeste sowie Tage der offenen Tür und
Wohltätigkeitsveranstaltungen durch. Dies nütze der Image-Pflege als "Kümmerer-Partei" und stehe in engem
Zusammenhang mit der Strategie, durch soziale Aktionen vor Ort eine regionale Verankerung zu erreichen.
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(β) Den "Kampf um die Straße" setze die Antragsgegnerin mithilfe unterschiedlicher Veranstaltungsformate um, bei
denen sie eine hohe Präsenz zeige und von denen sie einen beträchtlichen Teil selbst organisiere. Zu den traditionellen
Veranstaltungsformaten zählten Kundgebungen, Kranzniederlegungen und Mahnwachen. Daneben experimentiere die
Antragsgegnerin unter Einbindung der rechtsextremistischen Musikszene auch mit neuartigen Veranstaltungsformaten,
wie etwa dem "Schild & Schwert"-Festival, das im April und November 2018 sowie im Juni 2019 stattgefunden habe.
Aufgrund ihrer engen Verflechtung mit der rechtsextremistischen Szene sei es möglich, mit anderen Organisationen zu
kooperieren und dadurch regelmäßig ein großes Publikum zu erreichen. Vertreter der Antragsgegnerin nähmen auch an
Demonstrationen und Bürgerprotesten nicht rechtsextremer Dritter teil, um dabei ihre eigene Ideologie zu bewerben.
Ihre Aktivitäten verbreite sie durch ihre ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in den sozialen Medien.
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Im Zentrum der politischen Außenarbeit stünden die Kampagnen "Schutzzonen" und "Deutsche helfen Deutschen". Die
"Schutzzonen"-Kampagne sei darauf angelegt, das Image der Antragsgegnerin als "Macher-Partei" zu pflegen. Anfang
des Jahres 2018 seien die Bemühungen um die Kampagne intensiviert und die Gründung von "Bürgerwehren"
angestrebt worden. Im Juni 2018 sei eine Facebook-Kampagnenseite eingerichtet worden, die Ziele und Möglichkeiten
der "Schutzzonen" erläutere. Auf dieser Seite dokumentiere die Antragsgegnerin außerdem einzelne Aktionen, bei
denen es sich in erster Linie um "Streifengänge" mehrerer Personen handele. Die Seite habe 8.799 "Gefällt mir"Angaben und 9.068 Abonnenten (Stand: April 2019). Seit Bestehen der Seite seien bis einschließlich 5. März 2019 195
Aktionen in 13 von 16 Ländern dokumentiert worden. Nach Auffassung verschiedener Funktionäre der Antragsgegnerin
komme der "Schutzzonen"-Kampagne auch im Wahlkampf große Bedeutung zu. Aus der Antragsgegnerin
zurechenbaren Äußerungen, Veröffentlichungen und Aktionen lasse sich die rassistische Prägung der Kampagne
erkennen. Das "Kümmerer-Image" pflegten die Antragsgegnerin und ihre Jugendorganisation auch dadurch, dass sie
sich mit "Schulwegwachen" gezielt an Schulkinder wendeten. Schließlich werde die "Schutzzonen"-Kampagne auch auf
anderen Veranstaltungen beworben, etwa als Angehörige der Antragsgegnerin in "Schutzzonen-Westen" an
Veranstaltungen der MVgida in Mecklenburg-Vorpommern teilgenommen hätten.
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Die Kampagne "Deutsche helfen Deutschen" ziele ebenfalls auf die Pflege des Images als soziale "Macher-Partei". Die
auf der Facebook-Kampagnenseite gelisteten Aktionen reichten von Lebensmittelspenden an örtliche Tafeln und
Futterspenden an Tierheime über die Durchführung von öffentlichen Suppenküchen bis zur Verteilung von Sachspenden
an Infoständen. Die Aktionen dienten der Verbreitung der politischen Überzeugungen der Antragsgegnerin und würden
mit der "Schutzzonen"-Kampagne verbunden. Auch die "Deutsche helfen Deutschen"-Kampagne sei von einer
rassistischen Grundtendenz geprägt, wofür bereits der Name spreche.
(γ) Da die Antragsgegnerin seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 weder ein Mandat auf