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Die Vernetzung europäischer Nationalisten hat in der JN eine lange Tradition. [...] Die JN pflegt Kontakte zu Kameraden
in Spanien, Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Finnland, Italien, der Tschechischen Republik, Serbien,
Griechenland, Polen, Lettland, Litauen, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Rußland. Diese Kontakte versuchen wir stets
mit Leben und Inhalt zu füllen, zum Beispiel durch gegenseitige Besuche, Austausche oder Teilnahme an
Veranstaltungen. [...] In diesen Kontakten, die über die Beziehungen der NPD in der APF hinausgehen, schmelzen uns
die Bedrohungen von außen besonders mit unseren Freunden im Norden, im Süden sowie im Westen Europas
zusammen. Die Beziehungen nach Osten bringen gegenseitige Einblicke. Für uns vor allem in ethnisch homogene
Bevölkerungen, für die Kameraden von dort wiederum ist der Eindruck von Besuchen bei uns besonders in Großstädten
wie Berlin ein wahres Erwachen. Dieses Europa von Brüssel wollen auch sie nicht, und so ist unser Europa ein dichter
werdendes Netz mit immer mehr Fäden und Knoten. Sicher ein Netzwerk, das diese EU überdauern wird!
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Deutlich wurde die intensive Zusammenarbeit mit europäischen Nationalisten beim Europakongress der Jungen
Nationalisten, der am 11. und 12. Mai 2018 im sächsischen Riesa stattfand. Maik Müller, Landesvorsitzender der
Jungen Nationalisten Sachsen und Leiter des JN-Bundesarbeitskreises Europa, moderierte die Veranstaltung, an der
am ersten Veranstaltungstag rund 160 Personen, am zweiten Veranstaltungstag bis zu 350 Personen teilnahmen. Es
beteiligten sich Vertreter von mindestens 14 Organisationen aus elf europäischen Ländern. Zu den ausländischen
Rednern zählten die ukrainische Nationalistin Olena Semenyaka, der kroatische Publizist und Politologe Tomislav Sunic
sowie das ebenfalls aus Kroatien stammende Vorstandsmitglied der Stiftung "Europa Terra Nostra" Ivan Bilokapic.
Darüber hinaus referierte der Blog-Betreiber und Gitarrist der als rechtsextrem eingestuften Band "Stahlgewitter" Frank
Krämer zum Thema "Die europäischen Völker als Lebenskampfgemeinschaft". Für die Antragsgegnerin sprach der
stellvertretende Bundesvorsitzende Thorsten Heise zum Thema "Europas Jugend - Träger und Bewahrer von Kultur,
Erbe und Diversität der europäischen Völker im 21. Jahrhundert".
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Am 17. Februar 2018 beteiligten sich Mitglieder der Jungen Nationalisten aus Braunschweig zudem am Lukovmarsch in
Sofia, Bulgarien. Ebenso nahmen JN-Aktivisten am 11. März 2018 an einer Kundgebung anlässlich des
Unabhängigkeitstags in Litauen teil, bei der Maik Müller sprach. Am 24. März 2018 führten die Jungen Nationalisten
Dresden einen "Sächsisch-Böhmischen Kulturtag" gemeinsam mit "Aktivisten der Arbeiterpartei für soziale
Gerechtigkeit, der tschechischen Dělnická strana sociální spravedlnosti (DSSS)", im Sudetenland durch.
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Der Landesvorsitzende in Nordrhein-Westfalen Claus Cremer nahm als Vertreter der Antragsgegnerin 2021 und 2022
an den Kongressen der APF teil. Daraufhin wurde in einem Facebook-Eintrag vom 28. September 2021 auf der Seite
der Antragsgegnerin folgendes Fazit veröffentlicht:
651
Als Vertreter der NPD sprach Claus Cremer zu den anwesenden Nationalisten und machte deutlich, daß der nationale
Freiheitskampf der Zukunft auch ein europäischer Freiheitskampf sein muss, um den gesamten Kontinent vor der
Massenmigration, der Zerstörung seiner Kultur, der Vernichtung seines Aussehens und dem EU-, Covid- und
Genderwahnsinn zu schützen. Besonderen Applaus gab es zudem für die Feststellungen, daß die NPD an der Seite
aller weissen Nationalisten in Europa steht, [...].
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E.
653
Insgesamt ergibt sich, dass die Antragsgegnerin trotz einer Entwicklung, die durch Mitgliederschwund, zurückgehende
Wahlergebnisse und ein dadurch bedingtes Ausscheiden aus der staatlichen Parteienfinanzierung sowie durch eine
strategische Neuorientierung im Sinne vorläufig stärkerer Fokussierung auf bürgerschaftliches Engagement geprägt ist,
mit einer Vielzahl von Aktivitäten versucht, ihre verfassungsfeindlichen Ziele umzusetzen. Sie überschreitet damit die
Schwelle vom bloßen Bekenntnis der Ablehnung zur Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und
ist auf deren Beseitigung ausgerichtet. Gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 GG, § 46a Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ist daher
festzustellen, dass die Antragsgegnerin für die Dauer von sechs Jahren von staatlicher Finanzierung nach § 18
Parteiengesetz ausgeschlossen ist.
654
F.
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Die Auslagenentscheidung beruht auf § 34a Abs. 3 BVerfGG. Im Finanzierungsausschlussverfahren findet eine
Erstattung von Auslagen - wie bei Parteiverbotsverfahren (vgl. BVerfGE 20, 119 <133 f.>; 49, 70 <89>; 96, 66 <67>;
110, 407 <409>; 144, 20 <368 Rn. 1009>) - nur ausnahmsweise statt, wenn besondere Billigkeitsgründe dies geboten
erscheinen lassen. Solche Gründe sind nicht ersichtlich.
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Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit §14 Abs. 1 RVG.
657
G.
658
Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.
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