Gericht:
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
ECLI:
Dokumenttyp:
Quelle:
VG Berlin 85. Kammer
Normen:
§ 20 Abs 1 BDG, § 20 Abs 3 BDG, § 21 Abs 2 BDG, § 22 Abs 1 BDG, § 22
Abs 3 BDG, § 24 Abs 1 BDG, § 24 Abs 3 BDG, § 60 Abs 1 BBG, § 61 Abs 1
BBG, § 77 Abs 1 BBG, § 189 StGB
21.11.2018
85 K 10.13 OB
ECLI:DE:VGBE:2018:1121.85K10.13OB.00
Urteil
Verfahrensgang
nachgehend Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 82. Senat, 4. März 2020, OVG 82 D 1.19,
Urteil
nachgehend BVerwG, 17. Juni 2021, 2 B 56/20, Beschluss
Tenor
Der Beklagte wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf
die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit
in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
1
Die Klägerin erstrebt die Entfernung des Beklagten aus dem Beamtenverhältnis.
2
Der am 2... in S... geborene Beklagte absolvierte nach Abschluss der 10-klassigen POS
eine Ausbildung bei der Deutschen Post als Facharbeiter für Nachrichtentechnik. Nach
Ableisten des Grundwehrdienstes bei den Grenztruppen der früheren DDR trat er 1... in
die Volkspolizei ein und war ab Februar 1... Mitarbeiter des Ministeriums des Inneren im
Zentralen Projektierungs-, Bau- und Instandsetzungsdienst für Nachrichtentechnik. Im
Jahr 1... wurde er als Angestellter im Bundesgrenzschutz eingestellt. Unter Berufung in
das Beamtenverhältnis auf Probe wurde er im Jahr 1... zum Polizeihauptwachtmeister im
Bundesgrenzschutz zur Anstellung ernannt.... erfolgte die Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit und die gleichzeitige Ernennung zum Polizeimeister im Bundesgrenzschutz. Im Jahr... wurde der Beamte zum Polizeiobermeister ernannt.
3
Dienstlich war der Beklagte seit 1... in erster Linie als Kontroll- und Streifenbeamter am
F... tätig. 2... war er Sicherheitsbeamter an der ständigen Vertretung in B..., 2... an der
Deutschen Botschaft in B... und von D...2... bis J...2... am Generalkonsulat in K..., wo er
zugleich als Gruppenleiter des Haus- und Objektschutzdienst (HOD) fungierte. Vom 1...
bis zum Abbruch der Abordnung wegen der Vorwürfe im hiesigen Verfahren am 1... war
er Sicherheitsbeamter und HOD-Gruppenleiter an der Deutschen Botschaft in K....
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