sozialismus befürwortenden als auch in einem ihn ablehnenden Sinne verstanden werden. Denn das Wort "fucking" wird im allgemeinen Sprachgebrauch teilweise in einem verstärkenden Sinne (z. B. "fucking good", umgangssprachlich
"verdammt gut") und teilweise in einem distanzierenden Sinne (z.B. "fucking
fool", umgangssprachlich "Vollidiot") verwendet. Der Soldat hat selbst eingeräumt, dass es in der Logik des Gedankengangs der sprechenden Schildkröte
läge, die Formulierung als positive Konnotation zu verstehen. Sie kann aber
vom Verfasser des "Meme" auch bewusst im negativen Sinne eingesetzt worden
sein, um die nationalsozialistische Grußformel durch Einschub eines vulgären
englischen Begriffs zu verfremden und sich auf diese Weise davon zu distanzieren. Der Ausruf "Heil fucking Hitler" ist jedenfalls keine feststehende, in bestimmten Situationen oder von bestimmten Gruppierungen typischerweise verwendete Parole, die auf ein eindeutiges Wortverständnis schließen lassen
könnte. Der genaue Kontext des "Meme" ist nicht mehr aufklärbar. Denn der
Chatverlauf der WhatsApp-Gruppe "X" liegt weder ganz noch in zusammenhängenden Auszügen vor. Vorhanden sind lediglich die vom Zeugen Oberleutnant S
gefertigten Screenshots einzelner, aus dem jeweiligen Kontext gerissener
Postings. Mithin kann eine den Nationalsozialismus ablehnende Auslegung des
Postings nicht mit schlüssigen Argumenten ausgeschlossen werden.
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Ungeachtet dessen wahrt aber die Formulierung "Heil fucking Hitler" als solche
nicht mehr die von einem Vorgesetzten zu erwartende Zurückhaltung (vgl.
BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 WDB 2.19 - Buchholz 450.2 § 126
WDO 2002 Nr. 9 Rn. 20). Denn die zweideutige Verwendung nationalsozialistischer Parolen ist geeignet, das Vertrauen von Untergebenen und der Öffentlichkeit in die Verfassungstreue eines Offiziers zu untergraben.
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Die im Anschuldigungspunkt 2 wiedergegebene Äußerung in dem geposteten
Schreiben ist nach dem objektiven Erklärungsgehalt eine äußerst geschmacklose, auf einen "Lacheffekt" angelegte Äußerung, mit der die Judenverfolgung
verharmlosend in den Kontext eines Fußballspiels gesetzt wird, die Hautfarbe
von Chinesen und dunkelhäutigen Personen unter Verwendung des rassistischen und abwertenden Begriffs "Neger" thematisiert wird und sich in diskriminierender und sexuell negativer Weise über "Schwule" lustig gemacht wird.
Weder der Umstand, dass das Posting in einen WhatsApp-Chat eingestellt
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