32 - Asservat 1.2.11, weißer Aktenordner des Herstellers Herlitz mit handschriftlichen Notizblättern, 33 - Asservat 1.2.14, Notizzettel mit handschriftlichen Notizen. 34 Angeklagter F.: 35 - Asservat 2.2.2.2.37, Mobiltelefon Emporia mit Ladeschale, SIM-Karte und Speicherkarte, 36 - Asservat 2.2.2.2.43, USB-Stick "Cruzer Glide" der Marke SanDisk, 128 GB. 37 5. 38 Die in dieser Sache vom 16. Juli 2020 bis 26. August 2020 erlittene Auslieferungshaft des Angeklagten C. in den Niederlanden wird im Maßstab von 1:1 auf die gegen ihn erkannte Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet. 39 6. 40 Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. 41 Angewendete Vorschriften: 42 Angeklagter C.: § 129 Abs. 1, Abs. 5 S. 1 und 2, § 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 a) bis c), Abs. 3 und 5, § 25 Abs. 2, § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 1 StGB. 43 Angeklagter F.: § 129 Abs. 1, Abs. 5 S. 1 und 2, § 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 a) bis c), Abs. 3 und 5, § 25 Abs. 2, § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 1 StGB. 44 Angeklagter H.: § 129 Abs. 1, § 130 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 a) und c), Abs. 3 und 5, § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 1 StGB. Gründe 45 Vorbemerkung 46 Gegenstand des Urteils ist die Gründung und mitgliedschaftliche Beteiligung der Angeklagten an einer aus InternetGruppenseiten und Chat-Gruppen bestehenden Kommunikationsinfrastruktur, die der Angeklagte C. ab dem Jahr 2014 errichtete und über die sich Gleichgesinnte auf der ganzen Welt online miteinander vernetzen sollten. Ziel dieser sogenannten Goyim-Bewegung war der gegenseitige Austausch von Informationen über die vorgebliche weltweite Unterdrückung der Nicht-Juden durch Juden. Zudem sollten Nicht-Juden für die Gruppierung gewonnen und durch Hassbotschaften zur Hetze gegen Juden mobilisiert werden. Um den Anschein einer weltweit aktiven politischen Bewegung zu erzeugen und hierdurch weitere Anhänger zu gewinnen, bezeichnete der Angeklagte C. die Gruppierung als "International Goyim Partei" (IGP), die er in mindestens 30 nationale Goyim-Organisationen untergliederte, denen er jeweils länderspezifische Namen gab, wie "Goyim Partei Deutschland" (GPD), "Sveriges Gojim Arbetareparti" (SGAP) oder "British Goyim Party" (BGP). 47 Der Angeklagte C. band ab dem Jahr 2015 weitere Gleichgesinnte in den Betrieb der Goyim-Seiten ein, die sich mitgliedschaftlich an der Goyim-Bewegung beteiligten, indem sie sich insbesondere mit dem Angeklagten C. über die ideologische Ausrichtung der Vereinigung abstimmten, volksverhetzende Beiträge veröffentlichten und als sogenannte Administratoren den Betrieb der verschiedenen Goyim-Seiten sicherstellten. 48 Der Angeklagte F. beteiligte sich spätestens ab Januar 2016 an der Goyim-Bewegung. Er tauschte sich mit dem Angeklagten C. intensiv über die judenfeindliche Goyim-Ideologie und über die auf den Goyim-Internetseiten zu veröffentlichenden Inhalte aus, stellte der Vereinigung ideologisches Material zur Veröffentlichung zur Verfügung und ließ sich von C. in technischen Fragen unterweisen. Er erhielt unter anderem für mehrere Goyim-Seiten Zugriffsrechte als Administrator, damit im Falle der Sperrung anderer Administratoren die Funktionsfähigkeit der Goyim-Gruppenseiten gesichert war. 49 Um die Ideologie der Goyim-Vereinigung zu verbreiten und Hass gegen Juden zu schüren, veröffentlichten C., F. und weitere Personen zahlreiche Beiträge mit volksverhetzenden Inhalten insbesondere auf den Internet-Seiten der GPD, SGAP und IGP, die der Angeklagte C. auf der von einem russischen Anbieter betriebenen Social-Media-Plattform vk.com eingerichtet hatte. 50 Der Angeklagte H. beteiligte sich im Jahr 2017 im Austausch mit dem Angeklagten C. ebenfalls mitgliedschaftlich an der Goyim-Bewegung und veröffentlichte zahlreiche judenfeindliche Beiträge auf seiner persönlichen Internet-Seite bei vk.com, wobei ihm bewusst war, dass der Angeklagte C. diese Beiträge auf vk.com-Seiten der Goyim-Bewegung weiterverbreitete. Zudem veröffentlichte der Angeklagte H. auf der Seite der GPD Kommentare mit judenfeindlichen Inhalten. 51 Das Urteil beruht nicht auf einer Verständigung nach §257c StPO. Inhaltsverzeichnis

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