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Video "Es war einmal", Upload des Angeklagten F. vom 5. Juli 2018 (Fall 130 der Anklage)
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Bei dem Video "Es war einmal" handelte es sich um das gleiche Video, das der Angeklagte F. am 5. Juli 2018 auch in
die Timeline seines Profils "Mac F." einstellte (Fall 116 der Anklage, oben A.II.4.f).
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Video "S.2 T.2", Upload des Angeklagten F. vom 14. August 2018 (Fall 131 der Anklage)
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Am 14. August 2018 lud der Angeklagte F. das etwas mehr als eine Minute lange Video "S.2 T.2" in die Sidebar der
GPD hoch. Das Video zeigte S.2 T.2, den ehemaligen NSDAP-Gauleiter von Mittelfranken und Herausgeber des
antisemitischen Hetzblattes "Der Stürmer", der die folgende gegen Juden hetzende Rede hielt: "Wenn das deutsche
Volk die Judenherrschaft in seinem Lande brach, so befreite es sich damit aus der wirtschaftlichen, geistigen und
politischen Versklavung durch eine bluts- und damit wesensfremde Rasse. Die Judenfrage ist aber nicht nur eine Frage
des deutschen Volkes. Der Ablauf des Geschehens in der Welt sagt jedem, der sich der Wahrheit nicht verschließen
will, dass die Judenfrage schon seit langem zur Frage der gesamten Menschheit geworden ist. Der Völkerfriede wird
erst dann in die Welt gekommen sein, wenn dem Nutznießer der Kriege die Möglichkeit für immer genommen ist, die
Völker gegeneinander zu hetzen. Wer sehend geworden ist, der weiß: Ohne Lösung der Judenfrage keine Erlösung der
Menschheit!"
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Video "J. Goebbels", Upload des Angeklagten F. vom 15. August 2018 (Fall 132 der Anklage)
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Am 15. August 2018 lud der Angeklagte F. das etwa 35 Sekunden lange Video "J. Goebbels" hoch, das Joseph
Goebbels bei einer Rede zeigte, in der er im Wesentlichen gegen die vorgeblich jüdische Presse hetzte. In der Rede
hieß es unter anderem: "Und wenn die jüdischen Zeitungen heute glauben durch versteckte Drohungen die
nationalsozialistische Bewegung einschüchtern zu können. Sie sollen sich hüten. Einmal wird unsere Geduld zu Ende
sein und dann wird den Juden das freche Lügenmaul gestopft werden."
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Video "Erich Kemper - Wir woll’n Beweise", Upload des Angeklagten F. vom 20. August 2018 (Fall 133 der Anklage)
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Am 20. August 2018 lud der Angeklagte F. ein etwa vier Minuten langes Video hoch, das eine Serie von Bildern mit
überwiegend schwarzweißen Aufnahmen und Zeichnungen enthielt, die Szenen in Konzentrationslagern zeigten und in
denen zum Teil Krematorien zu sehen waren. Dazu wurde mit fröhlich klingender Musikuntermalung ein Lied gesungen,
in dem der Holocaust in Abrede gestellt wurde. Der Text des Liedes wurde zum Mitsingen in der Mitte des Videos
eingeblendet und lautet:
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"Sechs Millionen geteilt durch tausend Tage, das sind pro Tag genau sechstausend Mann. Zeigt mir die Hallen wo man
sie vergaset. Diesen Beweis man nicht erbringen kann. Wir woll'n Beweise, klare Beweise, klare Beweise und kein
Schanddiktat. Wir haben Fragen, tausende Fragen, wir sind des Führers aufgehende Saat. Zeigt uns die Öfen, wo man
sie verbrannt hat und welchen Brennstoff man dazu verwandt. All diese Lügen haben wir schon lang satt und all die
Lügner sind uns bekannt. Ein Toter brennt im Schnitt siebzig Minuten, dabei ist gleich, ob Jud, ob arisch rein. Rechnet
euch aus, ihr leichtgläubigen Guten: Wie groß muss das Krematorium sein. Im Krematorium verbrennt man Luft und
Heizgas, viele Kubik pro Leiche und Stund‘. Liebst du die Wahrheit, dann rechne oder lass das, du blöder ZionSpeichelleckerhund. Wo steht das Gaswerk von Majdanek und Auschwitz, wo die Gasometer, wo ist die Kokerei? Zion
du stirbst im eigenen Atomblitz. Zion du zahlst für diese Schweinerei!".
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h. Postings des Angeklagten H.
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Der Angeklagte H. veröffentlichte unter anderem folgende Beiträge in der Timeline seines VK-Profils, wobei ihm
bewusst war, dass der Angeklagte C. diese Beiträge auf anderen vk.com-Seiten der Goyim-Bewegung
weiterverbreitete:
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Posting vom 7. August 2017 - Der Jude ist schuld am Krieg (Fall 137 der Anklage)
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Am 7. August 2017 verbreitete der Angeklagte H. in der Timeline seines VK-Profils das bereits zu Fall 37 der Anklage
(A.II.4.a.aa) beschriebene Meme "Der Jude ist schuld am Krieg", das der Angeklagte C. mittels des AdministratorenAccounts am selben Tag in der Timeline der GPD weiterverbreitete.
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Posting vom 23. August 2017 - Jude mit Verbotsschild (Fall 139 der Anklage)
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Am 23. August 2017 stellte der Angeklagte H. in der Timeline seines VK-Profils das bereits zu Fall 39 der Anklage
(A.II.4.a.aa) beschriebene Meme "Jude mit Verbotsschild" ein, das der Angeklagte C. mittels des AdministratorenAccounts am selben Tag in der Timeline der GPD weiterverbreitete.
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Posting vom 13. September 2017 - Volk mit Blut rein vom Juden (Fall 140 der Anklage)
Am 13. September 2017 stellte der Angeklagte H. in der Timeline seines VK-Profils das bereits zu Fall 40 der Anklage