- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Urteil vom 06.04.1960 – IV ZR 203/59LG Detmold30.12.1957; OLG Hamm18.11.1958 BeckRS 1960, 31382422 BGH, Urteil vom 06.04.1960 – IV ZR 203/59LG Detmold30.12.1957; OLG Hamm18.11.1958 Titel: BGH: Urteil vom 06.04.1960 - IV ZR 203/59 Normenketten: § 75 BEG § 12 3. DV-BEG v. 20. März 1957, BGBl. I 269 Amtlicher Leitsatz: Bei der Ermittlung der Kaufkraft der in ausländischer Währung erzielten Einkünfte ist außer erhöhten Bedürfnissen mittlerer und gehobener Schichten den Arzt- und Krankenhauskosten, die erfahrungsgemäß bei den Verfolgten einen verhältnismäßig hohen Umfang haben, die entsprechende Bedeutung beizumessen. Schlagworte: Verkündet am 6. April 1960 Text1 hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die mündliche Verhandlung vom 30. März 1960 unter Mitwirkung des Senatspräsidenten Ascher und der Bundesrichter Raske, Wüstenberg, Maaß und Dr. Loewenheim für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Hamm/Westf. vom 18. November 1958 aufgehoben, soweit die Klage abgewiesen und die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Entschädigungskammer des Landgerichts in Detmold vom 30. Dezember 1957 zurückgewiesen und über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits entschieden ist. In diesem Umfang sowie zur Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten der Revision wird der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Der am ... September 1896 geborene Kläger ist Jude. Er besuchte von 1907 bis 1913 das Realprogymnasium in S., das er mit der Obersekundareife verließ. Dann machte er eine kaufmännische lehre durch und nahm an Privathandelskursen und wirtschaftlichen kaufmännischen Vorlesungen, die durch die Industrie- und Handelskammer in B. für heimgekehrte Kriegsteilnehmer des ersten Weltkrieges veranstaltet wurden, teil. Im Jahre 1927 wurde der Kläger Einkäufer und Abteilungsleiter des Warenhauses B. in P.. 1929 wurde er Prokurist und Abteilungsleiter in der Wäschefabrik Gebrüder W. in R.. Als diese Fabrik im Jahre 1933 an nichtjüdische Unternehmer überging, übernahm die Nachfolgefirma B. R. & Co. den Kläger als Prokuristen. Am 31. Dezember 1937 schied der Kläger wegen seiner jüdischen Abstammung dort aus, und am 15. September http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1960-N-31382422 1 von 5 3/27/2022

Select target paragraph3