1754), zuletzt geändert am 18.5.2007 (BGBl. 2007 I, 757). Die Kläger leiten ihre Rechte von Frau E. H. ab, auf die durch Bescheid des Sächsischen Landesamtes zur Regelung
offener Vermögensfragen vom 1.9.1993 wegen Schädigung des Unternehmens der C. F.
P. OHG, Leipzig die Gesellschaftsanteile an einem Unternehmensträger (Fa. E. P. GmbH,
Leipzig) im Wege der Rückübertragung eines Unternehmens nach § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 5a
Satz 1 Buchst. c i. V. m. § 1 Abs. 6 VermG übertragen worden waren. In der Rückübertragungsentscheidung des Sächsischen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen wurde davon ausgegangen, dass die Musikbibliothek P. zum Zeitpunkt der Schädigung zum Vermögen des geschädigten Unternehmens der C. F. P. OHG, Leipzig gehörte, deren Gesellschafter jüdische Bürger waren, die während der Zeit des Nationalsozialismus der Verfolgung ausgesetzt waren. Die Kläger sind im Wesentlichen der Auffassung, dass das Kulturgutschutzgesetz im Falle einer vorangegangenen Rückübertragung
an die Rechtsnachfolger jüdischer Geschädigter im Sinne von § 1 Abs. 6 VermG nicht anwendbar sei.
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Der Grundstock der zur Musikbibliothek P. in Leipzig gehörenden Stücke wurde gegen
Ende des 19. Jahrhunderts von M. A., einem Leipziger Bürger mit deutscher Staatsange-
hörigkeit und jüdischer Abstammung, erworben. M. A. war Inhaber und Geschäftsführer
des Musikverlags C. F. P. in Leipzig. Ab 1894 kam sein Neffe H. H. als Mitinhaber hinzu.
Später - 1933 - entstand hieraus die C. F. P. OHG, Leipzig. In den Jahren ab dem Erwerb
des Grundstocks der Musikbibliothek P. wurde diese zu einer der bedeutendsten Musikbibliotheken in Deutschland ausgebaut. Die Universität Leipzig verlieh M. A. und H. H. wegen ihrer Verdienste um das Musikwesen in der Stadt Leipzig die Ehrendoktorwürde. M.
A. gründete eine Stiftung. Stiftungszweck war die Unterhaltung der Musikbibliothek P. in
Leipzig. Das Stiftungsvermögen wurde von der Stadt Leipzig treuhänderisch verwaltet.
Nach dem Tod von M. A. wurde dessen Neffe H. H. Alleinerbe. Dieser erkannte die zunächst nicht formgültige Vereinbarung über die Stiftungsgründung an (Akte des Liegenschaftsamtes der Stadt Leipzig). H. H. war im Jahr 1938 zusammen mit seinem Sohn Dr.
H.-J. H. persönlich haftender Gesellschafter des Musikverlags der C. F. P. OHG, Leipzig.
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Im Zuge der nationalsozialistischen Judenverfolgung verloren viele Mitglieder der Familie H., darunter auch H. H., der 1942 in Auschwitz ermordet wurde, und der 1940 vorverstorbene und von seinem Vater beerbte Dr. H.-J. H., ihr Leben. Der Musikverlag der C. F.
P. OHG, Leipzig und das Privatvermögen des H. H. wurden 1938/1939 im Zuge der nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen enteignet.
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Alleinerbe nach H. H. wurde dessen in die USA emigrierter Sohn W. H., nachdem die übrigen überlebenden Kinder des H. H. - dies waren M. H., R. H. (späterer Name: R. H. ), I. F.
und C. S. - und W. H. als Erbe seines 1943 in Auschwitz ermordeten Bruders P. H. für diesen in den Jahren 1947/1948 zugunsten von W. H. auf ihre Erbschaft verzichtet hatten.
R. H. und I. F. sind ohne Nachkommen verstorben.
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1957 gründete der in New York wohnhafte Musikverleger W. H. zusammen mit seinem in
Großbritannien wohnhaften Bruder M. H., ebenfalls Musikverleger, und dem 1946 von W.
H. für die C. F. P. OHG, Leipzig widerruflich bestellten Generalbevollmächtigten Dr. P. die
E. P. GmbH, Frankfurt/Main, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. P.. Das Stammkapital war von den Gesellschaftern zu je 1/3 aufzubringen. Gegenstand des Unternehmens
war u. a. die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma C. F. P.
GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main. Aus dem Gesellschaftsvertrag geht hervor, dass die Ge-
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