Gericht:
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
ECLI:
Dokumenttyp:
Quelle:
VG Dresden 5. Kammer
Norm:
Zitiervorschlag:
§§ 1ff KultgSchG
05.11.2008
5 K 1837/05
ECLI:DE:VGDRESD:2008:1105.5K1837.05.0A
Urteil
VG Dresden, Urteil vom 5. November 2008 – 5 K 1837/05 –, juris
Einleitung des Verfahrens zur Eintragung in das Ver-
zeichnis national wertvollen Kulturguts nach dem Gesetz zum Schutz national wertvollen Kulturguts ge-
gen Abwanderung ( Kulturschutzgesetz - KultgSchG )
Leitsatz
Eine vorangegangene Restitution des Eigentums an Kulturgütern an die Rechtsnachfolger jüdischer Geschädigter im Sinne von § 1 Abs 6 VermG schließt die Anwendbarkeit des Gesetzes
zum Schutz national wertvollen Kulturguts gegen Abwanderung nicht aus(Rn.68)
Orientierungssatz
1. Die bloße Mitteilung der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens ist kein Verwaltungsakt.
Demnach stellt die Mitteilung über die Einleitung des Eintragungsverfahrens nach dem Kulturgutschutzgesetz kein Verwaltungsakt dar. Das mit der Einleitung des Eintragungsverfahrens
strafbewehrte Ausfuhrverbot mit absoluter Wirkung ändert daran nichts, weil dies unmittelbar
aus dem Gesetz folgt und nicht Gegenstand einer behördlichen Entscheidung ist.(Rn.63)
Verfahrensgang
nachgehend BVerwG 7. Senat, 24. November 2011, 7 C 12/10, Urteil
Diese Entscheidung wird zitiert
Rechtsprechung
Vergleiche VG Düsseldorf 1. Kammer, 9. Mai 2012, 1 K 2321/10
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.
Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
1
Die Kläger wenden sich gegen die Einleitung des Verfahrens zur Eintragung der Musikbibliothek P. in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach dem Gesetz zum
Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (Kulturgutschutzgesetz - KultgSchG)
vom 6.8. 1955 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8.7.1999 (BGBl. 1999 I,
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