159
68. ...
160
69. ...
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70. ...
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71. ...
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72. ...
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73. ...
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74. ...
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75. ...
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76. ...
168
77. ...
169
78. ...
170
1.4 Audio- und Videodateien, die ausschließlich außerhalb der Chatgruppe "XXXXX" durch JOW J versandt wurden
171
Gesondert zu benennen sind folgende Audiodatei sowie einige Videos, die nur im Rahmen einiger Einzelchats versandt
wurden, deren Inhalte ebenfalls als ausländerfeindlich, rassistisch, menschenverachtend, rechtsextrem und den
Nationalsozialismus verherrlichend zu bezeichnen sind (vgl. Anlage 5 zur Klageschrift).
172
1. So sandte er am 04.04.2019 um 18:34 Uhr an den Teilnehmer Z ein Gedicht mit folgendem Inhalt (AUD-00000000XX0000.mp):
173
Abschrift in Auszügen:
174
...
175
...
176
...
177
2. Der Beklagte versandte ferner am 31.08.2019 um 10:25 Uhr an Y, Th. N, U und E ein Video (xxxxxx), auf dem eine
Lehrerin Kindern ein Lied mit folgendem Text vorsingt:
178
"..."
179
Nun startet ein Video wie Hitler den Arm zum Gruß ausstreckt und "Deutschland" schreit. Es folgen dann mit harter
Rockmusik unterlegte Bilder marschierender Soldaten.
180
3. Zudem versandte er am 11.09.2019 (13:38 Uhr) an N, E und H sowie am 12.09.2019 (13:30 Uhr) an M ein Video, das
auf "netflix" anspielt und den Titel "Hetzflix" trägt. Es folgen auf bekannte Kinofilme anspielende Werbefotos, die die
Originale abwandeln. Beispielhaft sei hier die Persiflage auf den Film "Ziemlich beste Freunde" anspielende
Fotomontage genannt. Die Köpfe der eigentlichen Hauptdarsteller wurden durch Konterfeis u.a. von Adolf Hitler ersetzt,
der "Filmtitel" lautet: "Ziemlich braune Freunde"
181
4. Schließlich versandte JOW J an U am 11.03.2020, 17:57 Uhr eine Videodatei (XXX-00000000-XX0000.mp0), in der
verschiedene Szenen mit jeweils größeren Ansammlungen von Personen, die Flüchtlinge sind oder darstellen sollen,
die jeweils mit Text und Musik unterlegt sind und in der Aussage münden, es handele sich nicht um Flüchtlinge, sondern
Invasoren.
182
Die Datei war zuvor am 08.03.2020, 17:02 Uhr in der Chatgruppe "XXXXX" von einem anderen Mitglied der Gruppe
gepostet worden.
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In Bezug auf die Audiodatei, die oben beschriebenen Videos und Auszüge von Bildern der sog. "Hetzflix-Serie" wird auf
Anlage 5 zur Klageschrift verwiesen.
184
1.5 Von JOW J als Textnachricht versandter "Kettenbrief"
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Schließlich erhielt der Beklagte am 22.10.2018 um 18:30 Uhr eine als "Kettenbrief" bezeichnete Textnachricht mit
rassistischem und den Nationalsozialismus verherrlichendem Inhalt und leitete diese, die auch eine Aufforderung zur
Weiterleitung enthält, am selben Tag um 18:36 Uhr an die Kontakte N, V, E, H und Z weiter.
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Wegen des Inhalts dieser Textnachricht wird auf die Anlage 6 zur Klageschrift verwiesen.
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2. Subjektive Tatseite
Der Beklagte postete sämtliche der vorbezeichneten Nachrichten bewusst und willentlich. Nicht allein, aber auch