46 2. ... 47 3. ... 48 4. ... 49 5. ... 50 6. ... 51 7. ... 52 8. ... 53 9. ... 54 10. ... 55 11. ... 56 12. ... 57 13. ... 58 14. ... 59 15. ... 60 16. ... 61 17. ... 62 18. ... 63 19. ... 64 20. ... 65 21. ... 66 22. 67 23. ... 68 24. ... 69 25. ... 70 26. ... 71 27. 72 28. ... 73 29. ... 74 30. ... 75 Wegen des Inhalts der vorbezeichneten Posts wird auf Anlage 3 zur Klageschrift ergänzend Bezug genommen. 76 Die oben aufgeführten Beiträge zu lfd. Nr. 4., 7., 8., 12., 14., 19. und 22. sind identisch mit den Screenshots, die der das Verfahren initiierenden Eingabe vom 13.04.2020 beigefügt waren. 77 1.3 Posts außerhalb der Chatgruppe "XXXXX" durch JOW J 78 Darüber hinaus hat der Beklagte insgesamt 137 Kontakte inklusive Chatgruppen in der Plattform WhatsApp unterhalten. Aus diesen Kontakten konnten neben der oben bereits aufgeführten Gruppe "XXXXX" 32 Einzelkontakte festgestellt werden, in die Nachrichten mit nationalsozialistischem, rassistischem oder ausländerfeindlichem oder auf die Verherrlichung des Nationalsozialismus gerichtetem Gedankengut von und teilweise an JOW J übermittelt wurden. Soweit in der Ausdehnungsverfügung vom 16.07.2021 [...] eine weitere Gruppe mit der Bezeichnung "E" aufgeführt wurde, existiert diese insofern nicht, als es sich nicht um eine Gruppe mit mehreren Mitgliedern, sondern lediglich um einen Zweierchat mit dem Beamten E handelt. 79 In Bezug auf die Einzelkontakte, an die Nachrichten mit nationalsozialistischem, rassistischem oder ausländerfeindlichem Gedankengut übermittelt wurden, haben 14 Personen - im weitesten Sinne - Kontakt zur Justiz. Diese sind: 80 Benennung des Kontakts 81 durch den Beamten Bezug zur Justiz

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