46
2. ...
47
3. ...
48
4. ...
49
5. ...
50
6. ...
51
7. ...
52
8. ...
53
9. ...
54
10. ...
55
11. ...
56
12. ...
57
13. ...
58
14. ...
59
15. ...
60
16. ...
61
17. ...
62
18. ...
63
19. ...
64
20. ...
65
21. ...
66
22.
67
23. ...
68
24. ...
69
25. ...
70
26. ...
71
27.
72
28. ...
73
29. ...
74
30. ...
75
Wegen des Inhalts der vorbezeichneten Posts wird auf Anlage 3 zur Klageschrift ergänzend Bezug genommen.
76
Die oben aufgeführten Beiträge zu lfd. Nr. 4., 7., 8., 12., 14., 19. und 22. sind identisch mit den Screenshots, die der das
Verfahren initiierenden Eingabe vom 13.04.2020 beigefügt waren.
77
1.3 Posts außerhalb der Chatgruppe "XXXXX" durch JOW J
78
Darüber hinaus hat der Beklagte insgesamt 137 Kontakte inklusive Chatgruppen in der Plattform WhatsApp unterhalten.
Aus diesen Kontakten konnten neben der oben bereits aufgeführten Gruppe "XXXXX" 32 Einzelkontakte festgestellt
werden, in die Nachrichten mit nationalsozialistischem, rassistischem oder ausländerfeindlichem oder auf die
Verherrlichung des Nationalsozialismus gerichtetem Gedankengut von und teilweise an JOW J übermittelt wurden.
Soweit in der Ausdehnungsverfügung vom 16.07.2021 [...] eine weitere Gruppe mit der Bezeichnung "E" aufgeführt
wurde, existiert diese insofern nicht, als es sich nicht um eine Gruppe mit mehreren Mitgliedern, sondern lediglich um
einen Zweierchat mit dem Beamten E handelt.
79
In
Bezug
auf
die
Einzelkontakte,
an
die
Nachrichten
mit
nationalsozialistischem,
rassistischem
oder
ausländerfeindlichem Gedankengut übermittelt wurden, haben 14 Personen - im weitesten Sinne - Kontakt zur Justiz.
Diese sind:
80
Benennung des Kontakts
81
durch den Beamten
Bezug zur Justiz