-_ mal bestraft werden, gewesen. Nach zur Ahndung det die damals 1 des Ersä wurde, und verurteil Die bild et. suchung die Gericht des Verfahrens ist durch Beschluß des Schöffengerichts deraufnahmeverfahren Frere werden ä , kann, 15ßt hi sein, daß — ; Wis für liegt > re vd die müssen. Das entscheiden. Eine zweimal nicht jemand deß zu mehr nicht vorbringen nicht zu. Handlung wegen vor. Im des desselben Denn zerade : übrigen diesen Gericht soli Angeklagten Deiiktes Wie dem in hatte los Verletzung Einwand ihren mit kamı hätte 10.3.1948 voi Kassel 1x und xx sondern werden, »chört mehr nicht jetzt beantreßt, Ü ederaufnahlme Verteidigung Die in _ gegen <BR Wiedereufnahne angeorän et. Schöffen -ericht dem bei Me roch tskräftig — auch deshalb und zusständigen dem als Kassel bejaht es hat Diese des Staatsanwaltscha rt. der ist Sache vorliogen, Ersänzungszesetzes Unter= der Voraussetzungen die ob Nachprüfung, Strafe Mn nilfen Gegenstand den Verbrechen ein wenn diese Crundsetzes, abgaurteilt Ereünzungsszesetz das > = - 4b Yo auch nochmals DU eine «€ wc gesagt Geldstrafe von — = \ der vem tt, mäßig verh&# Itni einer zu oder freiresprochen Gründen ges chlogp: teil re1Frnstoigälichen rassischen oder zus politischen, si2 des Angeklagten zu Ungunsten Ur rechtskräftiges durch eines Wiederaufnsime A,geklag;c angemessen auch sei Strafe verhängte einmal noch nicht .1947 zum Gesetz nzungszesetzes vom 16.8 15.6.1946 fin= nationalsozialistischer Straftaten vom $ Verfahrens senen Die Strefbe? eh den gegen Jetzt könne aA sind. worden freigesprochen den übr igen Anse= von Einspruch ihren auf 2x und klagten tsanmaßung zu 150.# RM während ist, worden verurteilt Geldstrafe An und Nötirung Freiheitsberaubung, wezen Bo Kassel in Amt szerichts des Strafbefehl durch Verfahren üiesenm in DU daß ist und gewesen Strafverfahrens eines Gerenstand eine schon 1935 Jahre im Vorf: ell eklag- An des Vertei@igung der von dieser Aaß re ten — wira DR Falle dem In 8 i

Select target paragraph3