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BVerwG, Beschluss vom 15.12.1970 – VIII B 5.70OVG Münster04.11.1969I
A 408/68; VG Köln
BeckRS 1970,
31305917
BVerwG, Beschluss vom 15.12.1970 – VIII B 5.70OVG Münster04.11.1969I A
408/68; VG Köln
Titel:
BVerwG: Beschluss vom 15.12.1970 - VIII B 5.70
Normenketten:
§ 132 Abs. 2 VwGO
§ 132 Abs. 3 Satz [xxxxx] VwGO
§ 144 Abs. 6 VwGO
§ 31 d BWGöD
vorgehend:
OVG Münster, Entscheidung vom 04.11.1969 - I A 408/68
Verfahrensrecht:
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde
Wiedergutmachungsrecht:
Ansprüche der früheren Bediensteten jüdischer Dienstherren
Nachzeichnung der Dienstlaufbahn
Text1
hat der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. Dezember 1970 durch den Senatspräsidenten Dr.
Baring und die Bundesrichter Maetzel und Dr. Raschke
beschlossen:
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des
Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. November 1969 wird
zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 6.000 DM festgesetzt.
Die im Jahre 1911 geborene Klägerin, die im Juni 1941 über Spanien und Portugal in die
Vereinigten Staaten von Nordamerika ausgewandert ist, beansprucht Versorgungszahlungen nach §
31 d des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für
Angehörige des öffentlichen Dienstes - BWGöD - in der Fassung vom 15. Dezember 1965 (BGBl. I
S. 2073) mit dem Vorbringen, sie sei vom 1. Januar 1940 bis zum 24. Mai 1941 als
Oberbuchhalterin im Angestelltenverhältnis bei der Zweigstelle H. (S.) der Reichsvereinigung der
Juden in Deutschland und zugleich in der Buchhaltung des jüdischen Altersheimes in H. tätig
gewesen und hätte voraussichtlich ohne die Verfolgung des Judentums einen Versorgungsahspruch
gegen ihren Dienstherrn erlangt. Sie blieb mit ihrem Antrag, ihrer Klage und ihrer Berufung
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5/3/2022