- 18 -
IM
GG
Art.
spruchs
5 Nr.
auf
10,
cine
Rechtfertigung
keitsrecht
16,
Die
Gewährung
Geldcontschädigung
in
dem
Gedanken,
gegenüber
anderenfalls
20).
ohne
daß
erheblichen
rechtlichen
findet
das
des
An-
ihre
Persönlich-
Beeinträchtigungen
Schutz
bliebe.
Nach
diesem Sinngehalt hat der Anspruch zurückzutreten,
wenn dic Verletzung auf andere Weise hinreichend
ausgeglichen
besondere
Mittel
neben
muß
werden
der
Widerruf
darstellen
cinem
kann,
wozu
ein
kann.
je
Insbesondere
ein
Betroffene,
unter
Berücksichtigung
der
übrigen
einen
in
hat.
Sinne
Solltc
der
verhalt
deshalb
der
des
Ruf
gewordene
Erörterung
der
Vorgänge
politischen
Minister
allcin
im Verhältnis
keine
die
andere
so
gebotene
weil
bekannt
seinem
würde
Klägers
Beurteilung
Sach-
Zusammenhang
und
so
erhal-
sein,
weithin
im
war,
des
dadurch
Ausgleich
die
Tätigkeit
beeinträchtigt
jedenfalls
gewesen
durch
als
Für
wirksam
hier
vorliegt,
vorliegenden
schon
seiner
Beklagten
weniger
im
Klägers
mit
stand
Widerruf
-— wie
Umstände,
hinreichenden
ins-
geeignetes
Widerruf
der
diesem
und
sofern
ob
ten
werden,
Sachlage
angemessenes
Unterlassungstitel
gefragt
nach
zu
Rücktritt
dieser
den
Um-
hier
rechtfertigen.
zusätzliche
Wertung
ist
unter dem jetzt orörterten Gesichtspunkt von Belang,
daß der Kläger schon am 17. November 1966 ein Urteil
auf
Unterlassung
ten
kein
schon
der
Rechtsmittel
bald
hatte, gegen
einlegten.
ein Widerruf
Zeitschrift
standeten
erwirkt
an
enthalten
die
Insbesondere
entsprechender
veröffentlicht,
Äußerungen
das
in
der
waren,
die
und
Beklagwurde
Stelle
in
beanzwar
ohne
-