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gelegten
nicht
die
Sinne
versteht,
beanstandet
mögliche
c) Auf
das
werden.
Würdigung
Lebenserfahrung
kann
Es
das
aus
ist
gegen
Rechtsgründen
nicht
erkennbar,
anerkannte
Sätze
daß
der
verstieße.
dieser
Berufungsgericht
lichkeitsrecht
des
tatsächlichen
Grundlage
die
in
Eingriffe
Klägers
nicht
das
für
hält
Persön-
derart,
daß
die
Zubilligung einer Entschädigung in Geld für die erlittene Unbill gerechterweise geboten erscheint.
Soweit
der
Kläger
habe
gestanden,
Sinne
der
auch
dann
lichen
barc
die
beanstandete
an
ist
nicht
für
der
die
der
Spitze
Äußerung
unzutreffend.
Disziplin
getroffen,
Verständnis
Beteiligung
in Lemberg
Klägers
des
berühre.
die
beanstandeten Artikel
von Lemberg beteiligt
zwar
der
das
nicht
Revisionsgericht
immerhin
eine
daß
Äußerung
für
die
zutrifft.
Ist
aber
wird
"Nachtigall"
dargelegten
der
Kläger
Mitverantwortliche
hier
—
den
nach
dem
eine
unmittel-
auch
Einheit
der
mög-
Ausschreitungen
denn auch das
daß die Rolle
wird
als
das
Berufungsder Ein-
Ansehen
Kläger
des
dadurch
"Nachtigall"
nach
dem
an den Juden-Pogromen im Raum
war. Dieser Umstand wiederum
erwiesen;
Annahme
an
geht
aus,
Hiernach
daß
ihr
oben
Tatrichters
Klägers
berichtet,
Einheit
dem
-— wie
zwangsläufig
beeinträchtigt,
ist
in
mindestens
nicht behauptet wird. So
gericht zutreffend davon
heit
der
Mit
wenn
des
Artikel
andererseits
bindenden
große
den
nach
tatrichterlichen
Wahrscheinlichkeit
erwähnten
hiervon
spricht
Teil
auszugehen,
der
so
dafür,
Einheit
ist
schon