- zu gewähren. Im Hinblick 10 - auf die Möglichkeiten einer Verletzung rechts jedem Einzelfalle ist in Betroffenen, auf andere dessen Weise vielschichtigen des Persönlichkeits- zu prüfen, ob nichtvermögensrechtliche nicht ausgleichbar ist, dem Einbuße gerechter- weise eine Genugtuung in Geld für die erlittene Unbill zuzusprechen ist. Das ist nur dann zu bejJahen, ist. wert wenn Verletzung der urteilt sowie gesamten werden. Schwere Grad 25. schwer des ZR der sind anzusehen des Einzelfalles besonders zugefügten Verschuldens, 216/62 Mai Umstände Hierbei grund des Handelns 363; 39, 124, 133; - VI als Ob ein derart schwerer Eingriff in den Eigender Persönlichkeit anzunehmen ist, kann nur aufgrund der die die Art Beeinträchtigung auch Anlaß und be- und Beweg- zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 35, BGH Urteil vom 5. November 1963 = IM BGB $ 847 Nr. 25; Urteil 1965 - VI ZR 19/64 = IM GG Art. vom 5 Nr. 19; Urteil vom 15. Januar 1965 - Ib ZR 44/63 = LM KunstUrhG 8 22 Nr. 9; Urteil vom 7. Jamuar 1969 - VI ZR 202/66 = IM BGB 301 mit $ 847 Nr. Anm. Zweifel. habe Ob diese ein Zu Unrecht meint erschwerenden derart scine 1969, Rechtsgrundsätze Persönlichkeit für = VersR 349 = GRUR 1969, Bußmann). Diese in 35 sonst schwerer schädigung in Geld bereits ausgeführt sie, die das Revision ist, nicht Berufungsgericht Voraussetzungen Eingriff anzunehmen nicht zieht verkannt. in den Eigenwert daß dem Betroffenen ausgleichbare Unbill eine der Ent- zuzusprechen ist, 1äß8t sich - wie - nur auf Grund der gesamten Um-

Select target paragraph3