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BGH, Urteil vom 25.03.1970 – IX ZR 50/67LG Frankenthal; OLG
Zweibrücken23.02.1966
BeckRS 1970,
31385569
BGH, Urteil vom 25.03.1970 – IX ZR 50/67LG Frankenthal; OLG
Zweibrücken23.02.1966
Titel:
BGH: Urteil vom 25.03.1970 - IX ZR 50/67
Normenketten:
§ 28 ff BEG
§ 43 BEG
§ 2 BEG
Amtlicher Leitsatz:
Anspruch auf Entschädigung wegen Schadens an Körper oder Gesundheit hat auch ein
Verfolgter, der aus Furcht vor einer drohenden Freiheitsentziehung durch einen ausländischen
Staat im Sinne des §43 Abs. 1 Satz 2 BEG zur Flucht bestimmt worden ist und dadurch
Schaden an seiner Gesundheit erlitten hat.
Schlagworte:
Verkündet am 25. März 1970
Pohl, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Text1
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 29. Januar 1970 unter
Mitwirkung des Senatspräsidenten Mai und der Bundesrichter Maaß, Dr. Graf, Zorn und Henkel
für Recht erkannt:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Zweibrücken
vom 23. Februar 1966 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die
außergerichtlichen Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Gerichtsgebühren und Auslagen für das Revisionsverfahren werden nicht erhoben.
Von Rechts wegen
Der 1899 in Bulgarien geborene Kläger studierte 1918 bis 1923 Medizin an der Universität Wien. Er
schloß das Studium mit der Promotion ab. Danach war er Facharzt für innere Krankheiten in Sofia.
Im März 1941 wanderte er nach Israel aus und ließ sich in Tel-Aviv als Arzt nieder.
Er fordert Entschädigung wegen Gesundheitsschadens. Dazu trägt er vor: Er sei vertriebener
Verfolgter, der dem deutschen Sprach- und Kulturkreis angehöre. Nach dem Muster der
nationalsozialistischen Gesetze Deutschlands seien 1940 in Bulgarien judenfeindliche Gesetze
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