f / f /f f / . { Nach Aussage des Zeugen BEE} i Tatzeitraum u thüringenweit 42) haben die polizeilichen Ermittlungen ergeben, dass im nur ein einziger kompletter Schweinekopf verkauft wurde. Für die Kammer kann das nur bedeuten, dass der Angeklagte Ga den beim Zeugen BEER ge- kauften ganzen Schweinekopf am jüdischen Friedhof aufhängte. Nach Angaben des Zeugen Bi, der den Schweinekopf vom Gothaer Firedhof auf den Lichtbildern nicht zweifelsfrei als den von ihm an den Angeklagten GE verkauften identifi- zieren konnte, ist der am Gothaer Friedhof aufgehängte Kopf besonders groß. Das sei aber der von ihm an den Angeklagten GW verkaufte auch gewesen. Die Kammer ist auch davon überzeugt, dass die Taten auf die rechtsextreme Gesinnung des Angeklagten Czurückzuführen sind. Das Leugnen des Holocaust — wie vorliegend hier mit dem auf dem weißen Tuch geschriebenen Schriftzug „6 Mill. Lüge“ — ist ein in Kreisen mit rechtsextremer Gesinnung weit verbreiteter Irrglaube. Auch der Umstand, dass der Angeklagte Gi eine SMS an den Angeklagten FERENzEp mit "Heil Dir" beendet, lässt keinen anderen Schluss als auf eine rechtsextreme Gesinnung zu. Auch sieht die Kammer die Einlassung des Angeklagten GE zu den Umständen der versendeten SMS als Schutzbehauptung an. Es ist schon nicht nachvollziehbar, wieso der Angeklagte GWsich einen so einfachen Tipp eines Kumpels zur gelungenen Anfertigung eines Thüringer Blutkuchens - Blut rühren - über- haupt hätte aufschreiben müssen. Diesen einfachen Tipp aber dann noch in einen SMS- Text zu verfassen, der dann auch noch im engen zeitlichen Zusammenhang mit den Taten angeblich versehentlich an den Mitangeklagten FOREEEEEBS gesendet worden sein soll, ist zwar theoretisch denkbar, aber die doch sehr seltsame Häufung von Zufällen erscheint dem erkennenden Gericht dann doch mehr als lebensfremd. Der Inhalt der SMS macht auch Sinn. Es ist für die Kammer eindeutig, dass der Angeklagte CH offenbar nicht wusste, dass das beim Zeugen BER gekaufte Blut bereits vorbe- handelt war und gar nicht mehr gerührt werden musste. Aber aus der Befürchtung heraus, dass bis zur eigentlichen Tatausführung das Blut unbrauchbar werden könnte, ist das Ver- schicken der SMS an den Angeklagten FÜEEMEEEE} erklärbar. Dass das Blut bereits vorbehandelt war, haben sowohl der Zeugen BEE wie auch der Sachverständige Dr. EEEEEERbekundet. Auch die Erklärung, die beiden Angeklagten stünden nur in lockerem Kontakt, ist nach der Beweisaufnahme widerlegt. Jedenfalls im Tatzeitraum korrespondierten die beiden Ange- klagten mehrfach per SMS, zum Teil über völlig unwichtige Themen, wie zum Beispiel Besu-

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