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{ Nach Aussage des Zeugen BEE}
i
Tatzeitraum
u
thüringenweit
42)
haben
die polizeilichen Ermittlungen ergeben, dass im
nur ein einziger kompletter Schweinekopf verkauft wurde. Für die
Kammer kann das nur bedeuten, dass der Angeklagte Ga
den beim Zeugen BEER ge-
kauften ganzen Schweinekopf am jüdischen Friedhof aufhängte.
Nach Angaben des Zeugen Bi,
der den Schweinekopf vom Gothaer Firedhof auf den
Lichtbildern nicht zweifelsfrei als den von ihm an den Angeklagten GE
verkauften identifi-
zieren konnte, ist der am Gothaer Friedhof aufgehängte Kopf besonders groß. Das sei aber
der von ihm an den Angeklagten GW
verkaufte auch gewesen.
Die Kammer ist auch davon überzeugt, dass die Taten auf die rechtsextreme Gesinnung des
Angeklagten Czurückzuführen sind.
Das Leugnen des Holocaust — wie vorliegend hier mit dem auf dem weißen Tuch geschriebenen Schriftzug „6 Mill. Lüge“ — ist ein in Kreisen mit rechtsextremer Gesinnung weit verbreiteter Irrglaube.
Auch der Umstand, dass der Angeklagte Gi
eine SMS an den Angeklagten FERENzEp
mit "Heil Dir" beendet, lässt keinen anderen Schluss als auf eine rechtsextreme Gesinnung
zu. Auch sieht die Kammer die Einlassung des Angeklagten GE
zu den Umständen der
versendeten SMS als Schutzbehauptung an.
Es ist schon nicht nachvollziehbar, wieso der Angeklagte GWsich
einen so einfachen Tipp
eines Kumpels zur gelungenen Anfertigung eines Thüringer Blutkuchens - Blut rühren - über-
haupt hätte aufschreiben müssen.
Diesen einfachen Tipp aber dann noch in einen SMS-
Text zu verfassen, der dann auch noch im engen zeitlichen Zusammenhang mit den Taten
angeblich versehentlich an den Mitangeklagten FOREEEEEBS gesendet worden sein soll, ist zwar
theoretisch denkbar, aber die doch sehr seltsame Häufung von Zufällen erscheint dem erkennenden Gericht dann doch mehr als lebensfremd.
Der Inhalt der SMS macht auch Sinn. Es ist für die Kammer eindeutig, dass der Angeklagte
CH
offenbar nicht wusste, dass das beim Zeugen BER
gekaufte Blut bereits vorbe-
handelt war und gar nicht mehr gerührt werden musste. Aber aus der Befürchtung heraus,
dass bis zur eigentlichen Tatausführung das Blut unbrauchbar werden könnte, ist das Ver-
schicken der SMS an den Angeklagten FÜEEMEEEE} erklärbar.
Dass das Blut bereits vorbehandelt war, haben sowohl der Zeugen BEE wie auch der
Sachverständige Dr. EEEEEERbekundet.
Auch die Erklärung, die beiden Angeklagten stünden nur in lockerem Kontakt, ist nach der
Beweisaufnahme widerlegt. Jedenfalls im Tatzeitraum
korrespondierten die beiden Ange-
klagten mehrfach per SMS, zum Teil über völlig unwichtige Themen, wie zum Beispiel Besu-