- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Urteil vom 25.06.1970 – IX ZR 337/69LG Hannover24.10.1967; OLG Celle27.11.1968 BeckRS 1970, 31372590 BGH, Urteil vom 25.06.1970 – IX ZR 337/69LG Hannover24.10.1967; OLG Celle27.11.1968 Titel: BGH: Urteil vom 25.06.1970 - IX ZR 337/69 Normenkette: § 43 Abs. 3 BEG Amtlicher Leitsatz: Zwangsarbeit unter haftähnlichen Bedingungen wird der Freiheitsentziehung auch dann gleichgeachtet, wenn der Verfolgte außerhalb des Arbeitseinsatzes nicht unter haftähnlichen Bedingungen gelebt hat (unter Aufgabe von BGH RzW 1960, 210 und 1962, 410). Rechtskraft: rechtskräftig Verkündet am 25. Juni 1970 Pohl, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Text1 BUNDESGERICHTSHOF URTEIL Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 11. Juni 1970 unter Mitwirkung der Bundesrichter Dr. Graf, von der Mühlen, Zorn, Henkel und Fuchs für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 27. November 1968 aufgehoben, soweit es die Berufung wegen des Anspruchs auf Entschädigung für Schaden an Freiheit in vollem Umfange zurückgewiesen und über den Anspruch wegen Schadens an Gesundheit entschieden hat. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 24. Oktober 1967, soweit es die Klage auf Entschädigung für Schaden an Freiheit in vollem Umfange abgewiesen hat, abgeändert und wie folgt gefaßt: Das beklagte Land wird verurteilt, der Klägerin für Schaden an Freiheit 750 DM zu zahlen; im übrigen wird der Klageanspruch abgewiesen. http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31372590 1 von 4 5/20/2022

Select target paragraph3