nicht festgestellt, ob der Kläger dieses Einkommen in den letzten drei Jahren vor Beginn der Verfolgung erreicht hatte. Aus diesem Grund wird das Berufungsurteil aufgehoben und der Rechtsstreit zur Nachholung der erforderlichen Feststellungen an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Zitiervorschlag: BGH Urt. v. 29.11.1973 – IX ZR 4/73, BeckRS 1973, 31378821 http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1973-N-31378821

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