wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V“ deren gesetzeswidrige Bestrebung vorsätzlich gefördert hat oder soweit die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind, 2. die Beschlagnahme der vorgenannten Gegenstände und Unterlagen, die von den Antragsgegnern oder anwesenden Dritten nicht freiwillig herausgegeben werden, werden angeordnet. Die Durchsuchung und Beschlagnahme dient dem Zweck, Beweismittel für die Aktivitäten des Vereins „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ (weiter) aufzuklären und das Vereinsvermögen zu sichern. Dies gilt insbesondere für sämtliche digitale Speichermedien und IT-Technik wie PCs, Festplatten, Notebooks, Handys, Smartphones, Tablets, Speicherkarten, USB-Sticks, Foto-Videotechnik, CDs, DVDs und andere Datenträger, Mitgliederlisten oder -ausweise, zu Kommunikationszwecken nutzbare Spielekonsolen, sämtliche Gegenstände mit einem Logo von „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V“ oder mit rechtsextremistischem Bezug, insbesondere Kleidungsstücke, Flugblätter, Propaganda- und Infomaterial, Aufkleber, Tonträger mit rechtsextremistischer Musik, sämtliche Dokumente, Kontounterlagen und Akten mit Bezug zu dem Verein „Die Artgemeinschaft — Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ und dessen Aktivitäten, nationalsozialistische Symbole und Devotionalien (Abzeichen, Büsten, Fahnen und Orden), Unterlagen mit rassistischen und antisemitischen Inhalten, sämtliche Informationen, aus denen sich Hinweise auf Vereinskonten und sonstige Vermögenswerte der Vereinigung „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V." ergeben, Waffen. Die vom Land Hessen beauftragten Vollzugsbeamtinnen und -beamten sind berechtigt, die Wohnräume der Antragsgegner am 27. September 2023, ab 6 Uhr, zu betreten sowie verschlossene Türen und verschlossene Behältnisse zu öffnen. - Seite 2 von 9 -

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