würde. Das Posten des Bildes im Zusammenhang mit dem nur wenige Stunden zuvor begonnenen und zu diesem Zeitpunkt immer noch andauernden Überfall der Hamas auf das Staatsgebiet Israels war dazu geeignet, die bereits unter anderem auf Grund des Nahostkon ikts gegen die jüdischen und israelischen Teile der Bevölkerung bestehende feindselige S mmung weiter aufzuheizen und die in der jüdischen Bevölkerung bestehende erhebliche Verunsicherung und Sorge um ihre Sicherheit auch in Deutschland noch zu verstärken. Dies war der Angeklagten auch bewusst. 3. Tat 3 vom 17. Oktober 2023 (Fall 4 aus der Anklageschri ) 15 Auf dem ö entlich zugänglichen I.--Pro l der Angeklagten „@...“ verö entlichte diese am 17. Oktober 2023 ab etwa 23.41 Uhr in einem Story-Beitrag folgenden zentriert dargestellten Text: „Jetzt ist Schluss! Sie wollen uns zum Schweigen bringen?! Unsere Geschwister in Gaza werden massakriert. Am 18.10. in der P1. straße, B., N. um 22:00 Uhr. Habt Steine, Schlagstöcke usw. Maskiert euch! N. wird zu Gaza gemacht. Zündet alles an & plündert alles (Außer Wohnhäuser oder in der Nähe von Wohnhäusern). Wer Angst hat soll Zuhause bleiben. Es sind Männer gefragt.“ 16 Dabei war der Text in weißer Schri und der Hintergrund in schwarz gehalten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Bild Bl. 10 Band I der Akten verwiesen, § 267 Abs. 1 S. 3 StPO. 17 Die Angeklagte nahm mit ihrem Beitrag erneut Bezug auf den durch den Terroranschlag vom 7. Oktober 2023 ausgelösten Kon ikt zwischen Israel und der Hamas und strebte eine gewaltsame Auseinandersetzung in B. an. Mit der Au orderung, sich bei der Versammlung mit Steinen, Schlagstöcken und dergleichen zu bewa nen, bezweckte die Angeklagte, dass die zur Begehung der beschriebenen Stra aten angehaltenen Empfänger ihres Posts dabei solche zur Zufügung erheblicher Verletzungen geeigneten Gegenstände gegen Menschen, insbesondere gegen Polizeikrä e, einsetzen sollten. 18 Tatsächlich kam es am Abend des 18. Oktober 2023 zu schweren Krawallen im Bereich der S.allee in B.-N. , an denen sich ca. 150 Personen beteiligten. Es kam aus der Menge heraus zu zahlreichen Stra aten: Müllcontainer wurden auf die Fahrbahn verbracht und teilweise angezündet. Gegen 23.08 Uhr wurde an der Straßenkreuzung S.allee/P. straße ein Auto angezündet. Um 0.19 Uhr wurden vier weitere Fahrzeuge von den Teilnehmern der Krawalle angezündet. Im Umfeld der S.allee kam es zu he igen Auseinandersetzungen zwischen den dor gen Personengruppen und der eingesetzten Polizei. Diese wurde u. a. mit Pyrotechnik beworfen. Dabei wurden 65 Polizeibeamte verletzt. Die Angeklagte ha e bei dem Absetzen ihres Posts auf derar ge Folgen geho . 19 Der Angeklagten war bewusst, dass ihr I.--Beitrag von den jeweiligen Betrachtern ernst genommen werden würde. Es war ihr auch bewusst, dass ihr Beitrag in der am 18. Oktober 2023 aufgeheizten S mmung grundsätzlich dazu geeignet war, Personen zur Begehung solcher Stra aten zu mo vieren. Dass ihr Post für die später begangenen Stra aten ursächlich war oder dass die beteiligten Personen sich fi ft ff ft fl ti ti fft ft fl ft ff ti ft ti ft ti ti ft ff tt ft ff durch ihren Post zur Tatbegehung mo viert sahen, konnte nicht festgestellt werden. 4. Tat 4 vom

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