Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie hauptsächlich im OnlineStudium sta and. Die
Anforderungen des Selbststudiums und die eingeschränkten sozialen Kontakte überforderten und
belasteten die Angeklagte, die ihr Studium noch im Jahr 2021 abbrach und für einen kurzen
Zeitraum in einem Corona-Testzentrum arbeitete, in der Folge aber ohne feste Beschä igung
blieb. 5 Die Angeklagte ist seit Oktober 2021 mit dem 31 Jahre alten ... liiert und nach islamischem
Ritus verheiratet. Aus der Verbindung ging im Frühjahr 2023 ein Sohn hervor. Zum Zeitpunkt der
Hauptverhandlung war die Angeklagte im achten Monat von ihrem Lebensgefährten schwanger
und erwartete die Geburt des zweiten Kindes im August 2024. ... verfügt über ein abgeschlossenes
Studium und ist arbeitsuchend. Die Familie lebt derzeit von Sozialleistungen. Nach der Geburt des
zweiten Kindes möchte die Angeklagte möglichst bald mit ihrer Familie nach Aalen ziehen und dort
ihr Metallogra e-Studium aufnehmen. 6 Die Angeklagte ist nicht vorbestra . 7 In dieser Sache ist
die Angeklagte am 15. November 2023 aufgrund des Ha befehls des Amtsgerichts Tiergarten vom
1. November 2023 – 351 Gs 3556/23 – festgenommen und noch am selben Tag vom Vollzug der
Untersuchungsha verschont worden. Mit Beschluss vom 15. März 2024 hat die Kammer den
Ha befehl des Amtsgerichts aufgehoben und einen Ha befehl nach Maßgabe der Anklageschri
vom 24. Januar 2024 erlassen. Mit Beschluss vom selben Tag hat die Kammer die Angeklagte vom
Vollzug der Untersuchungsha verschont. Am Tag der Urteilsverkündung hat die Kammer diesen
Ha befehl und den Ha verschonungsbeschluss aufgehoben. II. Feststellung zur Sache 8 Die
Angeklagte betrieb seit dem 4. April 2016 den ö entlich einsehbaren I.-Account @.... Am 18.
Oktober 2023 ha e sie auf diesem Kanal 468 Follower, während sie selbst 442 Accounts folgte,
darunter bekannten sala s schen Predigern wie M. Kr. und F. K.. Sie postete über diesen Account
unter Verwendung ihres iPhones verschiedene nachfolgend aufgeführte Bilder und Texte. 1. Tat 1
vom 8. August 2022 (Fall 3 aus der Anklageschri ) 9 Am 8. August 2022 postete die Angeklagte
gegen 19.00 Uhr auf ihrem I.-Account „@...“ in einem Story-Beitrag (einem 24 Stunden lang
aufru aren und sich anschließend selbst löschenden Inhalt) ein Bild, das eine Gruppe von
mehreren Personen zeigt, die – erkennbar an getragenen Kippas und einer geschwenkten Flagge
des Staates Israel – jüdischen Glaubens sind. Das Bild, ein Screenshot aus einem vor der A.-A.Moschee gedrehten Video, ist mit dem Text „Ein Selbstmorda entat dort, würde lobenswert sein,
bei Al..“ überschrieben. 10 Die Angeklagte, die aus an semi schen Mo ven heraus handelte,
wollte mit diesem Post all jene, die Zugang zu ihrem I.--Account ha en, dazu aufrufen, Menschen
mit jüdischem Glauben bzw. israelischer Staatsangehörigkeit in Deutschland und anderswo zu
töten. Zugleich wollte sie mit dem Post die bereits in Teilen der Bevölkerung Deutschlands
vorhandene Feindseligkeit gegenüber Menschen jüdischen Glaubens und dem Staat Israel
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verstärken und diese animieren, auch größere Gruppen jüdischer Menschen zu töten. Sie wusste