- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Urteil vom 05.10.1972 – IX ZR 30/70OLG Celle07.02.1968 BeckRS 1972, 31375637 BGH, Urteil vom 05.10.1972 – IX ZR 30/70OLG Celle07.02.1968 Titel: BGH: Urteil vom 05.10.1972 - IX ZR 30/70 Rechtskraft: rechtskräftig Verkündet am 5. Oktober 1972 Text1 BUNDESGERICHTSHOF URTEIL Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 5. Oktober 1972 durch die Richter Wüstenberg, von der Mühlen, Zorn, Fuchs und Portmann für Recht erkannt: Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 7. Februar 1968 wird zurückgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten der Revision trägt das beklagte Land. Das Verfahren ist gebührenund auslagenfrei. Von Rechts wegen Der 1890 geborenen jüdischen Klägerin wurde 1962 ein Heilverfahren bewilligt für eine "Involutionspsychose im Sinne der anhaltenden abgrenzbaren Verschlimmerung eines schicksalhaften Leidens ab 1.1.1936, soweit und solange dieses als verfolgungsbedingtes Leiden besteht". 1963 beantragte die Klägerin, die sich seit dem 2.8.1955 in einer Heilanstalt befand, die Erstattung der Heilverfahrenskosten für die Zeit von 1942 bis zum 29.2.1964. Die Behörde übernahm die Kosten bis zum 14.1.1951 voll. Für die Folgezeit erstattete sie nur 10 US-Dollar je Monat mit der Begründung, dieser Betrag decke die notwendige ärztliche und medikamentöse Versorgung des Verfolgungsleidens. Der Mehraufwand habe nicht mehr der Heilung gedient, da Heilung oder Besserung des Leidens nicht mehr möglich gewesen seien. Mit der Klage verlangt die Klägerin Erstattung ihrer gesamten Aufwendungen bis zum 30.6.1961. Von den Kosten vom 1.7.1961 bis zum 29.2.1964 fordert sie den auf ärztliche Behandlung, Medikamente und Pflege entfallenden Anteil an den Kosten ihrer Anstaltsunterbringung, den sie auf 1/3 schätzt. Sie geht davon aus, daß eine Behandlung mit dem Ziele der Heilung oder Besserung vom 1.7.1961 an nicht mehr möglich war. http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1972-N-31375637 1 von 4 11/22/2022

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