u verpflichtet, Sich aus nach Art.2o vornehmen können, nicht dem von befugt, da ihrer nahme von Er hät-te in Verbindung wär zur WMitnahne auch Sichtung grossen der Schriftstücke des nicht durchführbar war. der daß Durchführung rechtnässigen sich die tätlichen bilden aller eine Rechtmässigkeit der Angeklagten StGB der ist Anmtsausübung darstellt, Strafbarkeit.\ b) klagten, Die der rechtlich sondern Zinleitung Faustschlag nur der ins der konnte nach ihres Seins des Dieser Schlag Verletzten hat Handlungssein- dulden zu müssen, sämtliche geglaubt, ausgehänsten Bedeutung, eine weil objektive die des beeinträchtigt, Mißachtungskundgebung Zusammentreffen die Staatsgewalt weise durch solche ©) Die Beendigung den Worten weitere in — tn. öffentlichen dieser der des Bedinsung ” | Widerstandshandlungen nur das da Tatbestandsmerkmal Gesicht nicht Amtes einzelnen des Ange- Polizeikommissärs Bsgenberger, stellt zugleich eine vorsätzliche leichte verletzung. gemäß $ 223 StGB und eins Beleidigun g gemäß dar, seinen Angeklagte, habe ohne kein Beschlag- er auf körperliche Körper$ 185 S+CR Wohlbefinden sondern war des Angeklagten. gleichzeitig Ein tateinheitliches Vergehen ist möglich, Handlungen Beschimpfungen da mit dem der werden drei Schriftstückbeschläagnahme "Naziverbrecher, gleichartiger Beleidigung Banditen, 38 185, 73, auch eine Widerstands muss, gegen nicht notwendiger| Polizeibeamten auf Mörder" Tdealkonkurrenz nach des ein Widerstand verübt der Stelle darauf, nicht nicht auch Er Ausübung natürliche Schriftstücke bezog, hat entgegengesetzt. Beschlagnahmebeschluß Schriftstücke 113 des in StPO Angeklagten Beschlagnahnme Polizeibeanten Widerstand Berufung Wegnahme der Autsausübung H81t,’ Die sich bsstimmen, Widerstandshandlungen $ Jeder Schaufenster Ermessen der bei dem wußte, Sich und aus Dieser die an Ort Schriftstiücken Art AG Schriftstücke wesen die von sämtlicher, erfaßten der auch Art.102 und insoweit befanden, mit Zahl Nenschenmengse der Beschlagnahme BPolStGB ansammelnden eigenen die Beschlagnahmebeschluß die wegen sondern der usw. stehende 74 StGB. nach Strasse bilden nit drei Vergehen der Sie treffen

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