erdichtet
des
und
entstellt
Angeklasten
deinten,
bilden
$
131
b)
Sch
gemäß
punkt
in
für
dieser
sie
StGB.
Die Aushänge
die
Brunngasse
Nr.2
des
empört
des
vor
und
waren
in
und
die
Polizei
einwirken.
Der
Angeklagte
der
StGB
gemacht,
tateinheitlich
Bei
einziges
und
die
von
bildeten
den
der
mit
groben
der
ausgehängten
des
Widerstands
in
der
Beschlagnahne
nn. |
eines
rechtlichen
Körperverletzung
2253,
185,
75
Beendigung
vergehen
treffen
mit
der
Vergehens
Zusammentreffen
einen:
Vergehen
verwirklicht
und
Öffentlichen
einer
73,
Übertretung
des
74 StGB und zweier
gemäß
Polizeikommissär
mit
der
den
Beleidigung
Sachbeschädigung
a)
Betrachter
über
das
Vor-
auf
die
Wenge
sich
der
damit
$ 360
einer
Nr.11
Staatsverleumdung
einem
seine
im
303,
die
Vergehen
Beleidigung
gemäß
Unfugs
dreier
gemäß
StGB
22.5
der
$$
113,
weiterer
Zusamnen-
$3
selbständiger
74
Staäats-
Handlungen- nach
rechtlichen
weiterer
EEE
gegen
Tatbestand
groben
$$
Schriftstücke
durch sein Verhalten
durch
der Beschlagnahmeaktion
360 Nr.11,
gehen
und
StGB
der
der
Handlungsweise
Unfugs gemäß
Vergehen
in
Beschuldisungen
und
dem
häufige
zusammentrilft.
Tatbestand
gewalt
Die
seine
am 15.7.52 /0 III 5)/ hat der Angeklagte
den
Tür
beruhigend
gestört
Anziehungs-
Geschäfte
erhobenen
durch
Oränung
des
Anlaß
Ziele
Vergehen
einen
Wehrzahl
Wale
daher
erwähnten
in Passau.
ihm
einige
hat
die
oben
Taten
fortgesetztes
damit
20
einzelnen
dem
überwiegenden
öffentlichen
Übertretung
Schuläig
alle
Schaufenstern
muöte
fortgesetzten
vielen
Angeklagten
den
ihrer
Angeklagten
Bestand
die
Iudwigstrasse
und
den
ein
Strassenpassanten
Aushänge
gehen
Da
Richtung
zusammen
Menschenänsamnmlungen
der
waren.
185,
Ver-
erfüllt.
sich
bei
der
Durchführung der Beschlagnahme der ausgehängten Schriftstücke
in rechtmässiger Ausübung seines Antes. Er war hiezu nicht mur
auf
Gründ
und
des
des
gerichtlichen
ihm erteilten
Beschlagnahmebeschlusses
Auftrags
seines Vorgesetzten
von
9.7.51
berapriäu>
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