IV.
1.)
175
erfüllt.
St6B
der
hat
urteils
aus
durch
Bedrohung
Es
verschiedenen
daß
er
jeden
Dies war durchaus
kräftigung seiner
einen
mit
$
die
Durchführung
nächste
Die
tätliches
Widerstanädshandlung
Vorgehen
vollziehers
beigezogenen
Schlieölich
hat
den
Diese
sich
der
Polizeiwagen
einer
in
der
Vergehen
die
und
den
versucht.
Tatbestand
gegen
mittelbar
ihre Wirkung
Vollstreckung
der
verhindern,
hieran
beteilisten
richtete.
Amtspersonen
sein
sich
da
ebenfalls,
StGB
113
des
erfüllt
Gewalt
ausgeübte
Sache
eine
zu
zertrümmern
zu
hatte.
bewaffnet
Räumung
die
um
Be-
zur
Angeklagte
der
Lichtschaltanlage
die
Hammer
gegen
Diese
Angeklaste,
der
hat
Dann
halten.
für’ernst
Rollohaken
einem
mit
Drohung
sie
andern
sich
zumal
Fall,
der
die
daß
er wollte,
daß
genügt,
Rolle.
keine
spielt
hat,
gemeint
Ange-
der
Ob
StGB.
113
3
des
der
werde,
Widerstandleisten
ein
ist
Dies
Sinne
ernst
Drohung
Seine
dabei
im
Gewalt
mit
geleistet.
Formen
zusamuenschlagen
heraustrage.
Laden
seinem
etwas
klagte
in
erklärt,
er
hat
Angeklagte
Räumungs-
des
Vollstreckung
die
gegen
Widerstand
a)
Zuerst
und
185
74,
113,
$%
gemäß
Beleidigung
der
Vergehen
+reffender
zusamnen-
rechtlich
weiterer
zweier
und
Staatsgewalt
die
gesen
Widerstands
des
einss Vergehens
Tatbestand
den
Angeklaste
der
hat
III
/0
3.9.51
am
in Passau
1
Brunngasse
der
in
Geschäfts
des
mung
Zwangsräu-
der
Durchführung
der
bei
Terhalten
sein
Durch
gemäß
$
113
und
gegen
StGB
($
113
seiner
des
Literatur
Verbringung
vertretenen
Beamten
angesehen
Gerichts-
StGB).
Ziff.3
Abs.1
Widerstandshandlungen
"den"!
war
in
geleistet.
Widerstand
verschiedenen
Angeklagten
Unterstützung
bei
auch
Angeklagte
Rechtsprechung
zur
Polizeibeamten
tätlichen
Widerstand
die
gegen
des
richte,
werden,
als
könnten
Ansicht,
als
so
Beaute
nach
daß
viele
bei
der
\
2)/
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