daß
sich
erklärt
ein
sämtliche
hätten.
Richter
Gegen
die
Beschwerde
Richter
den
beim
Auf
1
).
£ Js
hat
Zeitpunkt
am
Antrag
Urlaub
auf
Gericht
befanden,
Erlaß
nicht
einer
12.11.51
nochmals
Oberlandesgericht
daß
das
Landgericht
Scherübl
dem
Dr
war.
ein
Durch
Passau
der
Sache
na
die
Angeklagte
Einstellungsbeschluß
ist
bemerkt,
alle
hatten,
Richter
gleichwohl
"Ich
bestätige
möchte
dazu
Ländgerichts
aber
Daraufhin
Oberstaataanwalt
des
keine
schrieb
in
16.11.51
23.8.51
auf
entscheiden
der
hievon
daß
sich
Passau
Rechtsbeugung
Angeklagte
über
längere
den
beschlußfähiges
hob
und
habe.
Senats-
Ilkow
verständigt.
zwar
für
nun
bestimmte,
gegen
Oberlandesgerichtsräte
der
für
vom
zu
und
‚IESN
damals
das Ermittlungsverfahren
und
nicht
;UHSEEEN
Verfügung
vom
des
Bericht
Entscheidung
Beschluß
welche
erstattete
hatten,
zur
Beschluß
in
wurde
EEK
eingestellt
daß
seinen
17.12.51
präsidenten
so
abgelehnt
einstweiligen
vorhanden
das
Am
nicht
auch
Einganges
waren,
die
sich
des
anwesend
und
auf
Angeklagte
zum
daß sich die Richter KÄME,
Zeit
der
a-ce/51
Passau
erwähnte dabei,
Dr .BÜEER,
1167
Oberlandesgerichts,
Herrmann
befangen
wurde
des
Verfügungsantrages
Landgerichtsdirektor
für
Oberlandesgerichts
(
vom 23.8.51
Passau
Anfrage
Landgericht
einstweiligen
des
eingeleitet.
Beschluß
erhoben.
Landgerichts
3 Richter
Ermittlungsverfahren
Gegen
des
und
In
tatsächlich
befangen
erklärt
vorliege.
am 20.12.51
an den
München;
den
Empfang
folgendes
Es ist en Beier
München, Dr.
unrichtigen Beschluß
Ihres
bemerken;
Schreibens
© enabepräs
wie auch Dr.I
gefaßt haben,
schon berichtigt haben. Die Schuld
dern an der
ah
© >
VeRmabn:
am
und
welchen
vom
17.12.51
sie
Sgericht
einen
inzwischen
liegt nicht
seitens des
und
an ihnen, sonPassauer Land-
gerichtsdirektors FE
‚welcher zulieb Antisemitismus
die Rechtsbeugung beigebracht hat. Daß dieser außer Strafe gesetzt ist, und laut meinem Wissen noch weiter als Richter
tätig ist, bringe ich zur Anzeige und berufe mich auf alles
Vorgebrachte
RER"
auch wei
Personen
Fall Z
Direktor
Akten.
Es
stimmt
die
Auffassung
von
Staatsanwalt H
‚„‚ daß der Beschluß von Senatspräsident
Denzler und zwei anderen auf einem durchaus
eitschuldbarem
Irrtum beruht,
een
kein Irrtum
ücolich Herrn
Landgserichtsdirektor H
. Direktor H
ist ein ’ausgesprochener Antisemit, welcher aus dieser Ursache heraus
Rechtsbeugung gemac
h
wje ersj
ich aus diesem Falle, wie
dem
wie
H
5
och
weiter
ab solche Art von
beim Gericht
be-