Herbeiführung Ein bedingter hat er a) EEE in wieder wird auf insoweit verwiesen. bestand des Das $ 186 Step. Justizminister auch Personen. Es liegen Angeklagten des Schreiben Angesriffen Ausführungen früheren die durch wider nicht dieser daher erfüllt | hat. gemacht zu Nachrede üble diese Angeklagten Vorsatz bedingtem Juden- der Räuber des Behauptung seine mit nur sondern Wissen, besseres er daß angenommen, Gunsten Zu hätten. genommen Schutz und Rechtsbeuger Nißbrauch durch u.a. Dr. EEK die Paragraphen Dr. Justizminister daß Tatsachenbehauptung, ehrver- die wesentlichen im enthält Generalstastsaänwalt gesetzlichen vermögen Es X’ gemäß gemacht. schuldig Schreiben Das recht- in Beleidigung der Vergehen einem mit näach- Nachrede üblen der Vergehens Angeklagte 1 Ws Es Eröffnungsbeschluß den der das IV/, /0 29.4.52 von eines StGB unwahre letzende, wird gegen sich 73 die Gesetz erfordert. dem Schreiben 185, war. et ot das da nicht, jedoch auf direkt EEE gegen Verfahrens Zusammentreffen 186, von Vorsatz genügt Vorsatz Beschwerde lichen MEER sein Mit reichte, $$ daß einss Täters des seiner dem Al die Absicht kann werden, jeden- Angeklagten Beweisaufnahme nachgewiesen nicht falls der Ergebnis ED dem Nach sind Frage den ausser Tatdeu una andere .Generalstaatsanwalt Dr.RÜM der daher nehrere in gleichartiger Idealkonkurrenz Der vom bayerischen Staatsminister der Justiz gestellte Strafantrag enthält jedoch nur wegen keine näheren Angaben darüber, ob der Strafantrag stehende der Vergehen Beleidigung Bigenschaff als gemäß seiner $$ 186, Person 753 StGB oder Dienstvorgesetzter mn Personen gestellt worden ist. Da in des bayerischen Staatsministers der ben des Angeklagten vom 16.1.51 und auch der vor. in zugleich übrigen angegriifenen Strafantrag der in dem Schreienthaltenen Beleidi- dem früheren Justiz wegen 20.2.51 seiner

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