Meine
waren,
eingestellt
Sache
die
verletzt,
Pflicht
richterliche
ihre
antisemitisch
Richter
die
daß
Behauptung,
nicht
gegeben
aufgeklärt und mir keine Verhandlungsmöglichkeit
bewiesen.
kten
Gerichtsa
der
Inhalt
den
ist durch
haben,
Es ist eine freche Lüge, die Behauptung des Bayerischen
der Justiz, daß die Richter den RechtsStaatsministeriums
streit sorgfältig und gründlich behandelt haben. Dagegen
ist wahr, daß die Richter antisemitische und nazistische
der
ersten
Verhandlung
Nazis
wieder
in
bei
Gleich
vertreten.
Überzeugungen
wurde von ihnen das Urteil 'gefällt unä mir wurde überhaupt
Stellung zu nehmen. Die Richter
keine Möglichkeit gegeben,
haben unter dem Deckmantel von scheinbarer Justiz dasselbe
machen wollen, was die Nazis früher bei mir machten
Um obige Beschuldigung zu klären, habe ich mehrmals den
wie auch einmal den
Landgerichtspräsidenten von Passau,
wie auch das
München,
Oberlandesgerichtspräsidenten in
die Staatsandurch
Bayerische Justizministerium gebeten,
und im
überprüfen
zu
gungen
waltschaft meine Beschuldi
lich
strafrecht
mich
sollten,
daß sie nicht wahr sein
Falle,
Angst,
aus
haben
Behörden
zur Verantwortung zu ziehen. Obige
der
daß
Raub
wiederauflebende
der
Öffent-
der
lichkeit bekännt werden sollte, meiner Bitte nicht entsprochen
mündlich meine Beschuldiund mir keine Gelegenheit gegeben,
Dagegen decken sie mit. ihrer Autorität
gungen vorzubringen.
ung
der Passauer Richter."
die Rechtsbeug
wegen
seiner
digungen
Person
stellt
wurde
Hauptverfahren
lassung
gegen
eröffnet
den
Rechtsstreit
und
dem
Dienst-
Beamten
hat
der
Herr
und
Justiz
Anklage
ge-
Strafantrag
16.53.51
am
Angeklagten
das
erhoben
und
der
eigenen
2/51).
(Kus
fest
steht
Dieser Sachverhalt
des Angeklagten und
der
Grund
auf
beeideten
Aussage
des
Zeugen
EinJusti
|
u
inspektor
dem
Richter
der
Staatsminister
und
an
der
und
beteiligten
aufsichtsverfahren
Bayerische
enthalt-enen Belei-
der in diesen beiden Eingaben
Il.
I
Am
14.3.51
den Angeklagten
verlängern.
gehörigen
Er
Hause
beantragte
Rechtsanwalt
die Räumungsfrist
führte
in
an,
daß
aus
in dem
der KEEEESEN
Dr
dem Urteil
der
Ehefrau
kein
Platz
ER
ir
vom 29.11.50
des
für
zu
Angeklagten
die
Waren