Et - 55 gungen /C antrag wegen I 2)/ stellt der ausdrücklich der Beleidigung übrigen mußte zu verschiedenen werden, dab digung ist. in des Nachrede eines Gunsten des jetzigen der daher der nur Strafantrages b) auch den Tatbestand einer formalen ge- Zweifel aus geschlossen hinsichtlich der Belei- gestellt worden begangenen Angeklagten entgegen ($$ 61, 194 StGB). Schreiben des Angeklagten von 29.4.52 Das der Strafanträge des Beleidigung das üblen Fehlen | | erfüllt gemäß RR Straf- Beanten im Personen Bestrafung wegen und Strafantrag übrigen dieser und Richter dieser Falle die daß Angeklagten selbst gegen ist, Person angegriffenen Justizministers steht seiner Formulierung dem Bezüglich hervorgehoben Beleidigung der wird, AAN $$ 185, 73 StGB, da es neben der vorerwähnten Tatsachenbehauptung auch die Bemerkung enthält, daß die "braune Justiz von Bayern!" unter der Leitung kusserung der des Justizministers stellt eine bayerischen Person auch des Nachrede Justiz Er auch mußte eines EEK; Midachtungskundgebung als solchen, Justizministers bewußt. Dr. SER dar. daher Vergehens neben der nicht sondern Dessen war des =. mur auch sich gegenüber der für der üblen schuldig werden. funden gegenüber Ger„Angeklag te Vergehens Beleidigung Diese be- VI. Der 1. eines Angeklagte fortgesetzten und 2. _n Zen ger schuldisung 5, Vergehens JE 1 a)/; des Widerstands zweier tateinheitlich eines /E IV 1 @)/; fortgesetzten Anschuldigung mit der Beleidigung eines IV daher Vergehens Tateinheit 7 Vergehen leidigung 4. in war /E insgesant der 15 vorsätzlichen Vergehen /E I, gegen IV 2/; der der II und die zusanmenbreffender Vergehens schuldig zu sprechen: falschen An- üblen Nachrede III/; Staatsgewalt Vergehen vorsätzlichen der Be- falschen

Select target paragraph3

Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents