erdichtet des und entstellt Angeklasten deinten, bilden $ 131 b) Sch gemäß punkt in für dieser sie StGB. Die Aushänge die Brunngasse Nr.2 des empört des vor und waren in und die Polizei einwirken. Der Angeklagte der StGB gemacht, tateinheitlich Bei einziges und die von bildeten den der mit groben der ausgehängten des Widerstands in der Beschlagnahne nn. | eines rechtlichen Körperverletzung 2253, 185, 75 Beendigung vergehen treffen mit der Vergehens Zusammentreffen einen: Vergehen verwirklicht und Öffentlichen einer 73, Übertretung des 74 StGB und zweier gemäß Polizeikommissär mit der den Beleidigung Sachbeschädigung a) Betrachter über das Vor- auf die Wenge sich der damit $ 360 einer Nr.11 Staatsverleumdung einem seine im 303, die Vergehen Beleidigung gemäß Unfugs dreier gemäß StGB 22.5 der $$ 113, weiterer Zusamnen- $3 selbständiger 74 Staäats- Handlungen- nach rechtlichen weiterer EEE gegen Tatbestand groben $$ Schriftstücke durch sein Verhalten durch der Beschlagnahmeaktion 360 Nr.11, gehen und StGB der der Handlungsweise Unfugs gemäß Vergehen in Beschuldisungen und dem häufige zusammentrilft. Tatbestand gewalt Die seine am 15.7.52 /0 III 5)/ hat der Angeklagte den Tür beruhigend gestört Anziehungs- Geschäfte erhobenen durch Oränung des Anlaß Ziele Vergehen einen Wehrzahl Wale daher erwähnten in Passau. ihm einige hat die oben Taten fortgesetztes damit 20 einzelnen dem überwiegenden öffentlichen Übertretung Schuläig alle Schaufenstern muöte fortgesetzten vielen Angeklagten den ihrer Angeklagten Bestand die Iudwigstrasse und den ein Strassenpassanten Aushänge gehen Da Richtung zusammen Menschenänsamnmlungen der waren. 185, Ver- erfüllt. sich bei der Durchführung der Beschlagnahme der ausgehängten Schriftstücke in rechtmässiger Ausübung seines Antes. Er war hiezu nicht mur auf Gründ und des des gerichtlichen ihm erteilten Beschlagnahmebeschlusses Auftrags seines Vorgesetzten von 9.7.51 berapriäu>

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