wi | 2 | Gründes Durch Urteil ist des dor Anceklarte ( $ 164 Aus.5 zeitir ist wegen StGB ) 22.6.1948 sodenn suf 1 Mönat zuerkannt forn-und falscher fefüngnis dieser tatsächlichen und gerichts soweit worden. fristgerecht das Strafnaß Thfolee dureh zu leiehtfertig in Kassel dem Verletzten die Befurnis des Urtoilssuroche am Schöffengerichtes ANschuldigung: verurteilt. A@leich“| zur Veröffentlichung Dagsen hat Berufung | der. Meokla gta eingelogt und dies besch ränkt, Beschränkung rechtglichen sie vom 19.6.194 des. Rechtemittels Foststellungoen Aes entzosen. Für dieses die Schöffen« die SChuldfrage betreifen,der das Berufungsgericht sind Nachprüfung steht mithin bindenä fest, daß der Angeklagte bei seiner Vemehmng dureh einen Snruchkammerermittler vg RE ' Zerstörung am 13.7.4947 den Klempnermeister Unrecht der Mitverantwortung der Synagoge in Witzenhausen für die verdächtict hat)- damit ‚der le-ichtfortig falschen Anschuldäigung ( $ 164 Abs.5 Sta) schuläig kammer und zu bestrıfen unterliegt In ist, nur die Der Nachnrüfung Zunessung dieser Hinsicht muß der erschwerend deß dio vom Angeklasten geren RE dureh die Strai Strafe, ins Gewicht fall en, ausgesprochene Beschu däigung erheblicher Art ist und für diesen große Schvricrigkei« "ten und weittreagende Folgen hätte nach Sich zichen können. AMäcrerseits ben, was kenn aber auch die Beschuldigung, schwer erscheint, bis l1ieren läßt der von NSDAP : bei organisierten zu folsendes nicht unbeachtet blei= äle auf den einem gewissen ersten Grad an Anschein sehr Gewicht vom zentraler Stelle dureh O>rgane ' i 0% Synagogenzerstörung wm 8r44,1998 hat sich an zehlreichen Orten die Tätigkeit der Feuerwehr lich darauf beschränkt, \ | das Pbersreifen des Feuers der tatsächı auf bonachi barte

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