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und in unmittelbarer Nähe dazu einen Schrägaufsteller mit der Überschrift "Mahnmal an der Stadtkirche Wittenberg" angebracht hat, der den historischen Hintergrund des Reliefs und die Bronzeplatte näher erläutert. Aus der maßgeblichen
Sicht eines unvoreingenommenen
dahin
als
Schmähung
von
und verständigen Betrachters hat sie das bis
Juden
zu
qualifizierende
Sandsteinrelief
- das
"Schandmal" - in ein Mahnmal zum Zwecke des Gedenkens und der Erinnerung
an die jahrhundertelange Diskriminierung und Verfolgung von Juden
Shoah
bis hin zur
umgewandelt und sich von der früheren Aussage - wie sie im Relief bei
isolierter Betrachtung zum Ausdruck kommt - distanziert.
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aa) Entgegen der Auffassung der Revision kann der von dem Sandsteinrelief ausgehende
rechtsverletzende Zustand
nicht allein durch Entfernung des
Reliefs beseitigt werden. Auch wenn das Relief von Anfang an und immer nur der
Diffamierung und Verunglimpfung von Juden diente und kaum eine bildliche Darstellung denkbar ist, die in höherem
steht, gebietet die Rechtsordnung
Maße
im Widerspruch
zur Rechtsordnung
nicht seine Beseitigung. Vielmehr bestanden
mehrere Möglichkeiten, die von ihm ausgehende rechtswidrige Beeinträchtigung
für die Zukunft abzustellen. So hätte die Beklagte den rechtswidrigen Störungszustand auch dadurch beenden können, dass sie das Relief vollständig verhüllt,
dem
Betrachter
den
in ihm
verkörperten
diffamierenden
und judenfeindlichen
Aussagegehalt dauerhaft verbirgt und damit sicherstellt, dass die Aussage keine
Wirkung
mehr
erzielt. Wie das
Berufungsgericht
zutreffend
konnte die Beklagte den fortdauernden Störungszustand
gen, dass sie sich von dem
im Relief verkörperten
angenommen
auch dadurch
Aussagegehalt
hat,
bessiti-
distanziert,
dieses kontextualisiert und in eine Stätte der Mahnung zum Zwecke des Gedenkens und der Erinnerung
an die jahrhundertelange
Diskriminierung und Verfol-
gung von Juden bis hin zum Holocaust umwandelt. Denn auch durch ein solches
Vorgehen - durch die Umwandlung des "Schandmals" in ein Mahnmal und in ein
Zeugnis
für
die
Jahrhunderte
währende
judenfeindliche
Geisteshaltung
der