- 11- und in unmittelbarer Nähe dazu einen Schrägaufsteller mit der Überschrift "Mahnmal an der Stadtkirche Wittenberg" angebracht hat, der den historischen Hintergrund des Reliefs und die Bronzeplatte näher erläutert. Aus der maßgeblichen Sicht eines unvoreingenommenen dahin als Schmähung von und verständigen Betrachters hat sie das bis Juden zu qualifizierende Sandsteinrelief - das "Schandmal" - in ein Mahnmal zum Zwecke des Gedenkens und der Erinnerung an die jahrhundertelange Diskriminierung und Verfolgung von Juden Shoah bis hin zur umgewandelt und sich von der früheren Aussage - wie sie im Relief bei isolierter Betrachtung zum Ausdruck kommt - distanziert. 16 aa) Entgegen der Auffassung der Revision kann der von dem Sandsteinrelief ausgehende rechtsverletzende Zustand nicht allein durch Entfernung des Reliefs beseitigt werden. Auch wenn das Relief von Anfang an und immer nur der Diffamierung und Verunglimpfung von Juden diente und kaum eine bildliche Darstellung denkbar ist, die in höherem steht, gebietet die Rechtsordnung Maße im Widerspruch zur Rechtsordnung nicht seine Beseitigung. Vielmehr bestanden mehrere Möglichkeiten, die von ihm ausgehende rechtswidrige Beeinträchtigung für die Zukunft abzustellen. So hätte die Beklagte den rechtswidrigen Störungszustand auch dadurch beenden können, dass sie das Relief vollständig verhüllt, dem Betrachter den in ihm verkörperten diffamierenden und judenfeindlichen Aussagegehalt dauerhaft verbirgt und damit sicherstellt, dass die Aussage keine Wirkung mehr erzielt. Wie das Berufungsgericht zutreffend konnte die Beklagte den fortdauernden Störungszustand gen, dass sie sich von dem im Relief verkörperten angenommen auch dadurch Aussagegehalt hat, bessiti- distanziert, dieses kontextualisiert und in eine Stätte der Mahnung zum Zwecke des Gedenkens und der Erinnerung an die jahrhundertelange Diskriminierung und Verfol- gung von Juden bis hin zum Holocaust umwandelt. Denn auch durch ein solches Vorgehen - durch die Umwandlung des "Schandmals" in ein Mahnmal und in ein Zeugnis für die Jahrhunderte währende judenfeindliche Geisteshaltung der

Select target paragraph3