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In diesen Dokumenten legte der Angeklagte eingehend seine Überlegungen zu verschiedenen denkbaren
Geschehensabläufen des Attentats und die von ihm ins Auge gefassten Tötungsvarianten nieder.
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Anlehnend an sein Vorbild Brenton Tarrant arbeitete er auch daran, das spätere Tatgeschehen mittels eines
Livestreams im Internet veröffentlichen zu können. Hierfür erwarb er ein Smartphone mit Kamera, für das er am 29. Juni
2019 die erforderliche SIM-Karte einrichtete.
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Im September 2019 legte er einen Account auf der Streaming-Plattform "... " an. Neben einer Action-Kamera, die er
ebenso wie das Smartphone für eigene Filmaufnahmen nutzen wollte, erwarb er zudem einen mobilen Lautsprecher,
den er an seiner Schutzweste anbringen wollte, um das Tatgeschehen mit vornehmlich rassistischer und
antisemitischer Rappmusik untermalen zu können.
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Bei der Auswahl eines konkreten Anschlagszieles war der Angeklagte anfangs noch unsicher. So erwog er neben einer
Synagoge als Anschlagsziel auch eine Moschee oder ein islamisches Kulturzentrum anzugreifen, weil letztere
Einrichtungen seiner Auffassung nach nicht sehr intensiv gesichert waren und deshalb leichter als eine Synagoge zu
überfallen sein könnten. Auch einen Anschlag auf sonstige ihm verhasste Bevölkerungsgruppen überlegte er. Letztlich
entschloss er sich aber, eine Synagoge anzugreifen.
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Zum einen war damit ein Angriff auf das aus seiner Sicht bestehende Grundübel einer "jüdischen Weltverschwörung"
verbunden. Zum anderen hoffte er mit einem Anschlag auf eine Synagoge in Deutschland, als Folge der Verfolgung und
Ermordung von Millionen von Juden während der Zeit des Nationalsozialismus, größtmögliches Aufsehen zu erzielen.
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Im Spätsommer 2019 unternahm er deshalb zwei Fahrten zur Synagoge nach H. , um deren Lage und Umgebung
auszuspähen. Als er zu Fuß an der Synagoge entlangging, fiel ihm auf, dass die Toreinfahrt in der Umgebungsmauer
offenstand. Da er jedoch nicht auffallen wollte, sah er davon ab, das Gelände der Synagoge zu betreten oder dieses
näher auszukundschaften. Vielmehr testete er noch vor Ort die Übertragungsgeschwindigkeit des Funknetzes und
beschränkte sich darauf, anschließend im Internet anhand von Satellitenbildern Informationen über die Lage der
Synagoge und deren Zugänge einzuholen.
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Als Tatzeitpunkt wählte er den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, der im Jahr 2019 am 9. Oktober begangen
wurde, aus, da er davon ausging, an diesem Tag auf möglichst viele Besucher in der Synagoge zu treffen. Sein Ziel war
es, sämtliche Personen auf dem Synagogengelände ungeachtet ihres Alters oder ihres Geschlechtes zu töten. Auch
Kinder wollte er nicht ausnehmen, um deutlich zu machen, dass jede Form von Mitleid gegenüber Juden fehl am Platz
sei.
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Er beabsichtigte, sich durch eine womöglich offene Tür, unter Nutzung eines Überraschungseffektes oder aber mittels
Waffengewalt zunächst Zugang zum Synagogengelände zu verschaffen, um anschließend sogleich mit der Tötung der
dort befindlichen Personen zu beginnen. Abhängig davon, wie sich das Anschlagsgeschehen entwickeln würde, zog er
aber auch in Erwägung, anschließend noch Personen aus anderen, ihm verhassten Bevölkerungsgruppen anzugreifen
und zu töten.
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Am 18. September 2019 mietete der Angeklagte online bei der Autovermietung A. einen VW Golf Sportsvan mit dem
amtlichen Kennzeichen ... an, den er am 7. Oktober 2019 gegen 12:30 Uhr in der Filiale in H. abholte. Direkt
anschließend fuhr er zum Haus seines Vaters in Ha. , wo er die bei der Herstellung von Munition und Sprengsätzen
übrig gebliebenen Chemikalien sowie weitere Ausrüstungsgegenstände in den Mietwagen lud. Dann fuhr er zurück in
die Wohnung seiner Mutter und überprüfte dort am Abend erneut seine Dokumente, die er im Internet veröffentlichen
wollte. Am Folgetag verstaute er zunächst mehrere Waffen und Munition in dem Wagen. Nachmittags bereitete er die
für die Tat vorgesehenen Sprengsätze im Haus seines Vaters vor.
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Sein verbliebenes Guthaben von 600,00 Euro hob er gegen 16:05 Uhr von seinem Girokonto ab, um damit nach dem
Anschlag eine mögliche Flucht finanzieren zu können. Für diesen Zweck hatte er auch eine Tasche mit
Kleidungsstücken, Hygieneartikeln und diversen Lebensmitteln gepackt. Zudem hatte er sich auf einem Zettel einige
Ortschaften in der Harzregion notiert, die ihm als mögliche Zufluchtsorte geeignet erschienen. Ihm schwebte vor, nach
dem Anschlag und einer anschließenden Flucht zunächst unterzutauchen, um später bei sich bietender Gelegenheit
seinen bewaffneten Kampf gegen seine vermeintlichen Feinde fortzusetzen.
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Am Morgen des 9. Oktobers stellte er in der Wohnung der Mutter die zur Veröffentlichung vorgesehenen Dokumente im
Internet bereit und löschte Teile der Daten auf seinem PC. Zudem verschlüsselte er weitere Daten auf seinem Rechner,
um diese so den Strafverfolgungsbehörden vorzuenthalten. Danach verabschiedete er sich beiläufig von seiner Mutter,
um keinen Verdacht zu erregen, und packte die übrigen Waffen in eine Tasche, die er im Mietfahrzeug verstaute.
Anschließend fuhr er zum Grundstück seines Vaters und belud das Auto mit den Molotow-Cocktails und den
Sprengsätzen.
Außerdem zog er sich um. Ähnlich einer militärischen Kampfmontur legte er die zuvor besorgte Schutzweste, einen