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Für die Gottesdienstbesucher, deren Familienhistorie häufig davon geprägt ist, dass Vorfahren während der Zeit des
Nationalsozialismus verfolgt und ermordet worden waren, bedeutete das Anschlaggeschehen ein stark
traumatisierendes Erlebnis.
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Sie hörten die Schüsse des Angeklagten und die Detonation der Sprengsätze, der die Scheiben der Synagoge zum
Zittern brachte und mussten teilweise auf dem Monitor der Überwachungskamera das Erschießen von Frau L. und die
Versuche des Angeklagten miterleben, auf das Synagogengelände zu gelangen, um auch sie zu töten.
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Nachdem um 12:10 Uhr ein erster Streifenwagen in der H. Straße eingetroffen war, harrten sie noch über Stunden im
Ungewissen über das Geschehene in der Synagoge aus. Viele der als Zeugen gehörten Synagogenbesucher haben
sich zwar dankbar über den Polizeieinsatz gezeigt, jedoch teilweise ein empathieloses und unüberlegtes Handeln der
Beamten ihnen gegenüber beanstandet. So hätten sie Erklärungen und Informationen etwa darüber vermisst, dass mit
Blick auf mögliche, bisher nicht detonierte Sprengsätze oder womöglich unbekannte Mittäter, vor einem Verlassen der
Synagoge noch eine stundenlange Sicherung durch Polizeikräfte stattfinden musste, warum es ihnen dann anfangs
nicht gestattet wurde, ihr koscheres, für ihren Feiertag vorgesehenes Essen bei Verlassen der Synagoge mitzunehmen,
und weshalb sie eine längere Zeit bis zur Abfahrt in einem Bus ohne Sichtschutz, den Pressefotografen preisgegeben,
warten mussten.
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Im Ergebnis rief der Anschlag teils erhebliche psychische Beeinträchtigungen bei den Besuchern und Besucherinnen
der Synagoge hervor, wobei sich viele von ihnen wegen posttraumatischer Stresserkrankungen noch immer in
psychotherapeutischer Behandlung befinden. Gleichwohl haben sie betont, sich durch den Anschlag nicht einschüchtern
und womöglich gesellschaftlich zurückdrängen zu lassen, worin sie sich u. a. durch die gezeigte Anteilnahme und
Unterstützung auch breiter Teile der nicht jüdischen Bevölkerung ermutigt gesehen haben. Aus ihrer Sicht sei es
notwendig, dass nicht nur jeder einzelne sich Antisemitismus und rechtextremistischen Tendenzen entschieden
entgegenstelle, sondern auch staatlicherseits Rechtsextremismus in all seinen Erscheinungsformen, was auch
Aktivitäten im Internet auf rechtsradikalen Foren einschließe, konsequent und wirkungsvoller, als bislang geschehen,
bekämpft werde.
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6.
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Nachdem der Angeklagte von der Synagoge aus losgefahren war, bog er nach wenigen Metern links in die Sch. Straße
ein, folgte dieser, bis er nach etwa 500 Metern die Einmündung zur L. Straße erreichte.
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Er war äußerst frustriert und beschämt darüber, dass er mit seinem Plan, in die Synagoge einzudringen und dort Juden
zu töten – für jeden auf dem Livestream offenkundig – gescheitert war. Damit sah er die Chancen zunichte, unter
Gleichgesinnten im Internet eine ähnliche Anerkennung wie der Attentäter Brenton Tarrant zu erfahren.
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Er entschloss sich deshalb auf der Fahrt, seinem bereits in groben Zügen vorgefassten und im "Pre-Action Report"
erwähnten Plan folgend, wenn nicht Juden, so doch zumindest Angehörige anderer ihm verhasster
Bevölkerungsgruppen zu töten. Auf diese Weise hoffte er, trotz seines Scheiterns an der Synagoge, in dem Livestream
doch noch ein erfolgreiches Anschlagsszenario bieten und die erhoffte Anerkennung finden zu können.
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Dementsprechend erklärte er über den Livestream, nunmehr Muslime töten und anschließend selber sterben zu wollen.
Von der Einmündung aus bemerkte der Angeklagte auf der gegenüberliegenden Straßenseite die in der L. Straße 12
gelegene Gaststätte "... -Döner". Wegen der von außen auf einem Schild deutlich erkennbaren Bezeichnung als
"Döner" und eines damit verbundenen Bezuges zum arabischen Raum, stand der "... -Döner" nach dem Verständnis
des Angeklagten stellvertretend für die von ihm verhasste Gruppe der Muslime und Flüchtlinge.
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Ihm war zwar bewusst, dass es ihm nicht möglich sein würde, allein anhand des Äußeren zu erkennen, ob eine Person
in der Gaststätte muslimisch gläubig war oder nicht. Dies störte ihn jedoch nicht weiter. Denn auch nicht muslimisch
gläubige Personen hatten aus seiner Sicht keine Schonung verdient, da sie als Gäste mit ihrem Umsatz die
wirtschaftliche Grundlage des Dönerbetriebes schafften und nach seinem Verständnis deshalb als wertlose
Kollaborateure galten.
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Deshalb entschied er sich, sämtliche in dem Döner befindlichen Personen zu töten. Mit dem Bemerken "Döner! nehm‘
wir!" hielt der Angeklagte den Wagen an der Einmündung zur L. Straße an.
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Bewaffnet mit der Maschinenpistole, der Einzelladerpistole und einer Nagelbombe verließ er das Fahrzeug, überquerte
die L. Straße und näherte sich zielstrebig dem "... -Döner". Dort angekommen warf er die mit Sprengstoff und Nägeln
befüllte Nagelbombe in Richtung der Eingangstür der Gaststätte.
Damit beabsichtigte er, diese im Gastraum zur Explosion zu bringen, um so bereits möglichst viele Menschen in dem