63 Anknüpfend an die Vorstellung eines "großen Austausches" sei es Wesen dieser Verschwörung, das deutsche Volk und seine Kultur zu schwächen und zurückzudrängen. Dies werde u. a. durch den Zuzug von Muslimen und Ausländern nach Deutschland und einen multikulturellen Ansatz erreicht, der zu einer zunehmenden Entfremdung führe. Auch geschlechtliche Gleichberechtigung und Feminismus seien Ausfluss dieser jüdischen Weltverschwörung. Basierend auf der sogenannten "Incel-Bewegung" hat sich beim Angeklagten das Bild verfestigt, weiße junge Männer seien deshalb, weil sich Frauen nicht mehr auf ihre angestammte Rolle, vor allem das Kindergebären und die Haushaltsführung, beschränkten, gegenüber den durch eine jüdische Verschwörung begünstigte Konkurrenten benachteiligt und chancenlos, eine weibliche Partnerin zu finden. 64 Basierend auf der Vorstellung einer "White Supremacy" hat sich beim Angeklagten zudem die Überzeugung herausgebildet, Menschen seien in angebliche Rassen einzuteilen, wobei der Angeklagte meint, ihm als Zugehöriger der weißen Rasse kämen besondere Privilegien zu, während andere Menschen, die er sogenannten Feindgruppen zuordnet, per se minderwertig seien. Ihnen könne ein Lebensrecht allenfalls in ihren vermeintlichen Herkunftsländern zukommen, nicht jedoch in Deutschland. Deshalb sei es auch gerechtfertigt, Mitglieder dieser "fremden Rassen" nicht nur einzuschüchtern und von gesellschaftlicher und sozialer Teilhabe auszuschließen, sondern auch gezielt zu töten, wobei er in diesem Zusammenhang die Ideologie und die Verbrechen des Nationalsozialismus, vor allem den Holocaust als Vorbild ansieht. 65 Der Beginn und die Ursachen dieser Zuwendung, hin zu einer derart menschenverachtenden Ideologie, haben sich beim Angeklagten nicht eindeutig klären lassen, insbesondere deshalb, weil sich seine Eltern und seine Halbschwester jeweils auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen haben. Jedoch lag bereits zu Schulzeiten beim Angeklagten eine ausländerfeindliche und antisemitische Grundhaltung vor, die sich in abwertenden Äußerungen gegen Ausländern und Juden zeigte. Inwieweit eine derartige Grundhaltung eine Billigung in der Familie fand oder womöglich sogar auf die ein oder andere Weise dem Angeklagten durch seine Eltern vermittelt worden ist, hat sich nicht klären lassen. Es deutet allerdings vieles darauf hin, dass weder in seiner Familie noch in seinem Bekanntenkreis ernsthaft versucht worden ist, sich den ausländerfeindlichen und antisemitischen Tendenzen des Angeklagten entgegenzustellen und ihnen Paroli zu bieten. Vielmehr sind entsprechende Äußerungen in seinem Familienkreis eher mit Schweigen quittiert oder einfach übergangen worden. 66 Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte an politischen, rechtsorientierten Veranstaltungen oder Versammlungen teilnahm oder persönliche Kontakte zu rechten Gruppierungen oder rechtsextremistischen Kreisen unterhielt oder versuchte, sich derartigen Gruppierungen anzunähern, haben sich nicht ergeben. 67 Eine wesentliche Prägung und eine zunehmende Radikalisierung seiner Vorstellungen hat der Angeklagte durch seine Internetaktivitäten erfahren. Nach seiner Darmerkrankung und dem gescheiterten Studium hat der Angeklagte seine Zeit überwiegend mit der Nutzung des Internets verbracht. 68 Neben Computerspielen, befasste er sich, seiner rechtsextremen Einstellung entsprechend, zunehmend mit radikaleren Inhalten, wozu neben Musik mit rassistischen, antisemitischen und homophoben Liedtexten auch rechtsradikale, antisemitische und allgemein gewaltverherrlichende Bild- und Videodateien, u. a. mit Bezügen zu dem Attentat von Christchurch (Neuseeland) und dem Attentäter Brenton Tarrant gehörten. 69 Zudem widmete sich der Angeklagte im Internet umfangreich dem Gedankenaustausch mit Gleichgesinnten. Hierzu nutzte er vornehmlich Imageboards mit speziellen Foren, auf denen rechtsextremistische Inhalte gepostet und kommentiert werden können. 70 Die Betreiber derartige Boards sind vielfach unbekannt, ebenso wie die Standorte der im Regelfall im Ausland befindlichen Server. Die Teilnehmer auf diesen Foren, die ihre Identität nicht preisgeben, sind häufig international und kommunizieren im Wesentlichen auf Englisch, wobei in der Regel keine besonderen Zugangsvoraussetzungen bestehen. Allerdings wird häufig ein spezifisches Vokabular an Slang-Wörtern verwendet, weshalb ein Nutzer, um Anerkennung und positive Resonanz zu erzielen, das identitätsstiftende Vokabular und die Besonderheiten des jeweiligen Forums erlernen und adaptieren muss, wobei ideologische Inhalte als bekannt vorausgesetzt und häufig nur andeutungsweise mit bestimmten Schlüsselwörtern in Bezug genommen werden. Vor allem die Diskussion über rechtsextremistische Attentate nimmt auf diesen Foren breiten Raum ein, wobei den Attentätern besondere Anerkennung gezollt und eine Vorbildfunktion beigemessen wird. Der Angeklagte fand im Laufe der Zeit immer mehr Gefallen an der Nutzung derartiger Boards. So verbesserte er seine

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