herabseizender Tatsachenbehauptungen,
Meinungsfreiheit kein schützenswertes
die unwahr sind, besteht unter dem
Interesse (BGH,
Ureil vom
Gesichtspunkt der
16.12.2014 -VIZR
39/714, Rn. 21 -
Hochleisiungsmagneten). Daher fällt die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil
zu Grunde legt, regelmäßig bei der Abwägung ins Gewicht (BGH, Urteil vom 11.03.2005 - VIZR7AT7T, Rn.
13 - Gen-Milch).
Vorgenannte Grundsätze gelten insbesondere dann, wenn die Äußerungen einen Tatsachenkern haben,
auf dessen Erweislichkeit seitens des ÄAußernden es maßgeblich ankommt.
In diesen Fällen ist der Frage
der Richtigkeit oder Unrichtigkeit des tatsächlichen Außerungsgehalts der Äußerung nachzugehen, weil die
Beantwortung dieser Frage einen Einfluss auf den Abwägungsvorgang hat (BVerfG, Beschluss vom
07.12.2011 - 1 BvR 2678710, Rn. 41, 43).
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt in Fällen, in denen sich eine Äußerung als
\WVerturteil darstellt, eine ausreichende Tatsachengrundiage, anderenfalls wäre sie überzogen (ZGMR,
Urteil
vorm 17.12.2004 - 48017/98, Rn. 76 - Pedersen u. Baadsgaard/Dänemark) bzw. übermäßig ([EGMR, Urteil
vorm 20.09.2013 - 3582/10, Rr. 34 - Annen/Deulschland Nr. 2).
bb} im vorliegenden Fall kann die bsanstandete Einschätzung der Beklagten zwar auf objektive
Anknüpfungstatsachen zurückgeführt werden, weshalb dem Werturleli nicht jegliche Taisachengrundlage
fehlt.
(1) Die Beklante führt zur Begründung Ihrer Auffassung an, dass der Kläger in der Lied „Raus aus dem
Reichstag” einen antisemilischen Code und antisemitische Chiffren verwendet habe. In dem Lied würde der
Kläger mit dem Begriff „Totschild” auf die jüdische Familie Rothschild anspiele, die des Öfteren Gegenstand
antijüdischer Heizkampagnen sel, „Schmock” sel ein Jüdisches Schimpfwort und eine Bezeichnung für einen
unangenehmen Mann aus der gehobenen Gesellschaft. Dem „Fuchs” werde gemeinhin unterstellt, gewieft
und Ninterlisiig zu sein. Die Beklagte argumentiert, dass man aus der Verwendung der Begriffe lesen könne,
dass der Kläger die Juden für die von Ihm geäußerie Kriüik an dem Bankensysiem veranwwornlich mache,
w3S5 wiederum ein Beleg für die von Ihm verireienen Verschwörungsineorien sel.
Die Beklagte nimmt als weitere Begründung Ihres Vorwurfes aufdas 2017 verfasste Lied „Marlonetten"
Bezug. Sie erläutert, dass das Bild des Puppenspielers anlisemlüsche Klischees bediene, nach denen die
Well von einem jüdischen Puppenspieler gelenkt und gesieuert werde. Aus Sicht der Beklagten belage
dieses Bild wiederum, dass der Kläger eine Weiltverschwörungstheone verireie.
Die Beklagte führt zur Untermauerung der streiigsgenstänglichen Äußerung weiter an, dass der Kläger den
Reichsbürgern
nahe stehe und in der Öffentlichkeit mehrfach geäußert habe,
Deutschland sei kein freies,
sonderm ein beseizies Land. Auch dies sei ein Kennzeichen des sekundären Antsemilismus.
Dies ergebe
sich auch aus dem Interdiew mil dem Magazin Sterm. Darin führte der Kläger aus, dass Deutschland kein
souveränes Land sel, weiles von den Amerikanern aufgrund eines Geheilmabkommens überwacht werde.
Außerdem stünde der Kläger den Reichsbürgern nahe. So sei er am 03.10.2014 als Redner bei einer
Veranstaltung der Reichsbürger in Berlin aufgeireten.
{ 2} Diese Einschätzung des Klägers durch die Beklagte Ist nicht losgelöst von lalsächlichen Bezugspunkten.
x
Das Lied „Raus aus dem Reichstag” wird vom unabhängigen Experienkreis Antisemitismus des Deuischen
Bundestages im Zusammenhang mitdem Vorhandensein von antisemilischen Ressentimenis krilisch
gesehen (vgl. Bundesiagsdrucksache 18/11970 5. 174/175); „In seinern Song »Raus aus dem Reichsiag«
heißtes! »Baron Tolhschiid gibt den Ton an und er scheißt auf such Gockel, Der Schmack is’n Fuchs und
Ihr seid nur Trottel.« Toihschild steht hier für die »Rothschiilse, der Familie, der nachgesagt win!, sie würde
die Finanzweit dominieren und die zum klassischen Topos antisemitischer Codes geworden ist. Das
Hidische Schimpfwort »Schmocke, das u. a. als Bezeichnung für einen unangenehmen
Mann aus der
gehobenen Gesellschaft bzw. einen Snob Anwendung findet, sowie die Erwähnung eines Fuchses, dem
gemeinhin unterstellt wird, gewieft und hinterlislig zu sein, zeigen durchaus aniisemilische Ressentimentis,
die anschlussfählg weit über das rechtsextremistische Spektrum hinaus sein können.”
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Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung” vom 03.05.2017 führle aus, dass der Song „Marionetlen" einige
möglicherweise anlisemitische Anspielungen enthalle,. Der manipulative „Puppenspieler”, der im
Hintergrund die Fäden zieht, sei sin uraltes anlisemilisches Klischee. Und der Begriff des Sachverwalters