erinnere stark an die Vorstellung der sogenannten Reichsbürger, nachdem die Bürger der Bundesrepublik
nur Personal einer von Amerika oder dem Weltiudentum gelenkten GmbH sind. Ähnliche Einschätzungen
enthielten „Der Spiegel” vom 05.05.2017, „Die Tageszeitung” von 02.05.2017 und die „Huffpost” vom
18.10.2014. Auch auf Wikipedia wird in einem Beitrag über Jen Kläger ausgeführ, dass das Lied
„Maronetten in der Presse lelis als anlisemilisch, rechtspopulisiisch und verschwörungstheorelisch
wahrgenommen worden sei (hips!/de wikipedia.orgdmikV/ X... N.)
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cc} im Rahmen der vorzunehmenden Gesamlabwägung fällt jedoch ins Gewicht, dass die Beklagte die
objektive Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts ihrer Aussage, der dem Werturteil zu Grunde legt
„nämlich dass es sich beim Kläger um einen Antsernilen handele und dies sirukturell nachweisbar sel nicht hinreichend belegt hat. Denn die Frage der Richügkeit oder Unrichtigkeit des talsächlichen
Außerungsgehalts der Äußerung hat einen maßgeblichen Einfluss auf den Abwägungsvorgang.
Fo
{1} Die Beklagte führt zur Begründung Ihrer Auffassung an, dass der Kläger in zwei Liedern anlisemilischen
Dode und anlisemitische Chiffren verwende und mit darin enthaltenen Bildern anlisemflische Klischess
bediene (vol. die obigen Ausführungen unter B. 1. 4. e} bb).
[u
Der Kläger führte dagegen - auch im Rahmen seiner informatorischen Anhörung - aus, dass er mit dem
Begriff „Tolschildg” in dem
Lied „Raus aus dem
Reichstag” zwar auf die Rotschiidbank ansplelen wollte, die
Kritik habe aber den Hintergrund gehabt, dass er sich über den Eintritt des früheren Bundeskanzlers
Gerhard Schröder nach seinem Ausscheiden aus der Bundesregierung geärgert habe. Er habe Kritik im
Zusammenhang
gewesen.
mi der drohenden Finanzkrise üben wollen, die Kritik sei nicht gegen Juden gerichtet
Er denke nicht judenfeindlich. Hinsichtlich des Liedes „Marionetten” sei dem Kläger der Kontext
mit dem antisemilischen Klischees des Punpenspielers und Weltllerkers bei der Verfassung des Texles
nicht bewusst gewesen. Er habe den Puppenspieler als Synonym für einen „Drahtzieher” verwendet und
wolle mil dem Lied allgemein den Einfluss von Lobbyisien und Einflüsterern auf die Polliker krilisieren.
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Nach dem offenen Kunstbegrifi des Bundesverfassungsgerichts besieht das kennzeichnende Merkmal einer
künstlerischen Äußerung darin, dass es wegen der Mannigfaltigkeit Ihres Aussagegehalts möglich ist, der
Darstellung im Wege einer forigeseizien Inierpreiation immer weilerreichende Bedeutungen zu eninehmen,
so dass sich eine praklisch unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermiltiung ergibt (BVerfG, Beschluss
vom 17.07.1984 - 1 BvR 816/82, Rn. 37). Da somit der Kunst - und damit auch den Liediexien des Klägers Inmanent ist, dass sie unterschledlichen
Deutungen
unterworfen werden
kann, kann weder der Kläger noch
die Beklagte die alleinige Deutungshoheit Über den Inhalt seiner Songs beanspruchen.
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Es kommi daher einerseits nicht maßgeblich deraufan, ob der Kläger die Interpretation der Beklagten
zurückweist oder ob dem Kläger der Kontext mit dem anlisemlüschen Klischees bei der Verfassung des
Textes bewusst war. Andererseits kann der Kläger auch nicht aufeeine besiinmie Deutung seiner Liedtexte
festgelegt werden, von der er sich selbst distanziert. Da somit weder der Kläger Dritien - und somit auch der
Beklagten - vorgeben kann, wie diese seine Lieder versiehen, noch die die Deutung der Liedtexte durch die
Beklagie eine objeküve Richtigkeit für sich beanspruchen kann, sind die Liediexie zwar dazu gesignel, als
Anknüpfungstalsache für eine Meinung zu dienen. Jedoch können sie Vorwurf, der Kläger sei - in strukturell
nachweisbarer Weise sei - ein Äntisemit, nicht ausreichend belegen, was im Rahmen der Abwägung zu
berücksichtigen Ist.
7&
(2) Die Beklagte führt zur Untermauerung der streitgegenständlichen Äußerung weiter an, dass der Kläger
in der Öffentlichkeit mehrfach geäußert habe,
Auch dies sei ein Kennzeichen
Deutschland sei kein freies, sondern ein besetztes Land.
des sekundären Äntisermiismus.
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Der Kläger Außerte demgegenüber in einer Inlerview, dass Deuischland deswegen kein souveränss Land
sei, welles von den Amerikanern
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aufgrund eines Geheimabkommens
überwacht werde.