- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Urteil vom 26.11.1970 – IX ZR 90/68LG Mainz; OLG Koblenz26.10.1966 BeckRS 1970, 31384563 BGH, Urteil vom 26.11.1970 – IX ZR 90/68LG Mainz; OLG Koblenz26.10.1966 Titel: BGH: Urteil vom 26.11.1970 - IX ZR 90/68 Normenkette: § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BEG Amtlicher Leitsatz: Gegenüber slowakischen Staatsangehörigen bestand keine Schutzpflicht des Deutschen Reiches. Rechtskraft: rechtskräftig Verkündet am 26. November 1970 Pohl, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Text1 BUNDESGERICHTSHOF URTEIL Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 26. November 1970 unter Mitwirkung der Bundesrichter Dr. Graf, Dr. Mattern, Zorn, Henkel und Fuchs für Recht erkannt: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 7. Zivilsenats - Entschädigungssenats - des Oberlandesgerichts Koblenz vom 26. Oktober 1966 wird zurückgewiesen. Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei. Die außergerichtlichen Kosten trägt die Klägerin. Von Rechts wegen Die 1908 geborene Klägerin ist jüdischer Abstammung. Sie lebte bis zu ihrer Auswanderung im Jahre 1939 mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn in K./Slowakei. Um nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen zu entgehen, begab sie sich zunächst nach Italien. Im Mai 1940 fuhr sie mit ihrer Familie nach Benghasi/Libyen, wo sie sich einem illegalen Schiffstransport nach Palästina anschließen wollte. Die Auswanderer wurden jedoch nach dem Kriegseintritt Italiens am 10. Juni 1940 festgenommen und in einer Kaserne interniert. Anfang September 1940 wurde die Klägerin mit ihrer Familie nach Italien zurückgebracht. Nach kurzem Aufenthalt im Gefängnis in Neapel http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31384563 1 von 6 5/20/2022

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