BGH, Urteil vom 10.05.1973 – IX ZR 23/72OLG Düsseldorf22.12.1971
BeckRS 1973, 31388957
BGH, Urteil vom 10.05.1973 – IX ZR 23/72OLG Düsseldorf22.12.1971
Titel:
BGH: Urteil vom 10.05.1973 - IX ZR 23/72
Rechtskraft:
rechtskräftig
Verkündet am 10. Mai 1973
Pohl, Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Text1
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 10. Mai 1973 durch den
Vorsitzenden Richter Mai und die Richter Wüstenberg, Zorn, Henkel und Dr. Thumm
für Recht erkannt:
Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
Düsseldorf vom 22. Dezember 1971 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die
außergerichtlichen Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei.
Von Rechts wegen
Der am ... 1910 in Ungarn geborene Kläger ist Jude. Er lebt seit 1928 in Frankreich. Dort war er
nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen aus Gründen der Rasse ausgesetzt.
Auf seinen Antrag, ihm Entschädigung wegen Gesundheitsschadens zu leisten, erkannte ihm die
Entschädigungsbehörde durch Bescheid vom 17. Juli 1963 ein Heilverfahren wegen Psychasthenie
im Sinne wesentlicher Mitverursachung zu; den Antrag auf Kapitalentschädigung und Rente lehnte
sie dagegen ab, da die verfolgungsbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit nur 15 % betrage. Die
dagegen erhobene Klage wies das Landgericht ebenfalls mit der Begründung ab, daß keine
verfolgungsbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 % vorliege. Das Oberlandesgericht
stellte in dem die Berufung des Klägers zurückweisenden Urteil vom 14. Dezember 1965 darauf ab,
daß die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen der §§4, 150 oder 160 BEG nicht gegeben seien;
dieses Urteil wurde rechtskräftig.
Mit einem bei der Entschädigungsbehörde am 27. Juli 1970 eingegangenen Schreiben beantragte
der Kläger, das Verfahren wegen der geänderten Rechtsprechung zu §160 BEG aufzunehmen. In
dem Schreiben machte er ferner geltend, daß seinerzeit auf Veranlassung des Vertrauensarztes die
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