Landschafts- und Gartenbaufirma, bei der er jeweils von März bis November als Gartenbauhelfer arbeiten kann und dort ca. € 1250.- netto verdient. Nach seiner täglichen Arbeitszeit sowie während seines Urlaubs und in den Wintermonaten hilft er dem Vater im elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb. Der Angeklagte hat aufgrund eines Kreditvertrags für ein Auto sowie bei einem Rechtsanwalt Schulden, für die er z.Zt. monatliche Raten i.H.v. insgesamt € 400,- zahlt. Über das Internet hat der Angeklagte eine Frau kennengelernt, mit der er seit Anfang eine Fernbeziehung führt, da diese mit ihrem ährigen Kind zur Zeit noch in Herten lebt. Das Paar plant, zukünftig gemeinsam in Willingen zu leben. Der Angeklagte ist bereits zweimal strafrechtlich in Erscheinung getreten: Am 16.07.2009 verurteilte ihn das Amtsgericht Arnsberg (Az.: 192 Js 286/09 4 Cs 112/09) wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20,00 € und erteilte eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bis zum 15.02.2010. Der Angeklagte hatte unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt. Am 19.03.2013 verurteilte ihn das Amtsgericht Marsberg (Az.: 192 Js 775/12 4 Cs 139/12) wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 25,00 € und erteilte eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bis zum 18.03.2014. Der Angeklagte hatte unter Amphetamineinfluss einen Unfall verursacht, bei dem der Fahrer und die Beifahrerin des unfallbeteiligten Fahrzeugs verletzt wurden. Beide Geldstrafen sind vollständig bezahlt. Aufgrund dieser Vorfälle sowie unter dem Eindruck der Durchsuchungsmaßnahme in hiesigem Verfahren entsagt der Angeklagte seit Frühjahr 2015 dem Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln. Er hofft, die in den nächsten Tagen anstehende MPU nunmehr zu bestehen, um seinen Führerschein wiederzuerlangen. II. Etwa seit dem Jahr 2010 beschäftigte sich der Angeklagte intensiv mit rechtsextremen Gedankengut. Herangeführt wurde er durch zwei Freunde, die er noch aus seiner Schulzeit kannte und zu denen er nach seiner Rückkehr aus wieder Kontakt aufgenommen hatte. Er wurde Mitglied der "Division Deutschland", eines rechten, vorwiegend im Internet tätigen Netzwerks, und besuchte zwei rechtsgerichtete Demonstrationen in Essen und Köln. Seine Überzeugungen hatte er soweit verinnerlichet, dass er sich großflächig entsprechende Symbole und Texte mit rechtsextremen Bezug tätowieren ließ. Auf dem rechten Unterarm des Angeklagten befindet sich in Runenschrift das Wort "Heimat" sowie "14 words" (Dies steht in rechten Kreisen für "We must secure the existence of our people and the future for white children"- Wir haben die Existenz unseres Volkes und eine Zukunft für weiße Kinder zu sichern.) eintätowiert. Auf dem linken Unterarm befindet sich eine schwarze Sonne (Sonnensymbol der Germanen), ein Hammer des Thors, "MB" (in altdeutsch geschrieben = Initialien des Namens des Beschuldigten). Auf der rechten Wade ist erneut Thors Hammer, die Zahlen "14" und "88" (für "14 words" für "Heil Hitler"), "Absolut 28" (für blood and honour) eintätowiert. Auf den Nacken des Angeklagten befinden sich zwei runenhaft geschriebene "A"s (für "Ansgar Aryan", eine in rechten Kreisen bekannte Bekleidungsmarke). - Seite 2 von 10 -

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